Der Grad der Rücksichtslosigkeit

■ Prinzessin Caroline erstreitet Grundsatzurteil gegen Burda

Berlin (taz) – O Monaco, o Caroline! Wieviel Schmutz hat der paparazzigeplagte Fürstenhof in all den Jahren seines Daseins schweigend ertragen! Nun darf aufgeatmet werden. Der Bundesgerichtshof (BGH) verschaffte Ihrer Hoheit späte, wenn auch bürgerliche Genugtuung.

Da hatte im Mai 1992 die Bunte aus dem Hause Burda die Prinzessin mitsamt Freund Vincent Lindon und dem kleinen Prinzen abgebildet und Caroline frohlocken lassen: Ich habe wieder eine Familie. Beweis: „erster Schnappschuß aus dem neuen Familienalbum“. Niemals habe sie derartiges gesagt, mitnichten sei das Foto aus dem neuen Album, dementierte Caroline. Und ein anderes Hofschranzen-Blatt aus dem Burda-Haus blätterte „exclusiv“ Carolines Innerstes auf: „Traurigkeit, Haß auf die Welt und ihre Glückssuche“, wurden angekündigt. Mit ihr habe ein solches Interview niemals stattgefunden, wehrte sich die Verunglimpfte und bemühte das Oberlandesgericht Hamburg (OLG). Das OLG ließ auf den Titelseiten der Blätter in großer Aufmachung widerrufen. Recht getan, bestätigten am Dienstag die Karlsruher BGH-Richter das Urteil der Hamburger Kollegen.

Nun hat die Prinzessin auch eine höhere finanzielle Entschädigung zu erwarten. Das OLG hatte in der ersten Instanz 30.000 Mark für angemessen gehalten. Nicht genug, meinte der BGH. Das OLG hat den Satz neu festzulegen. Grundlage dafür sei „der Gehalt an Rücksichtslosigkeit, mit dem die Blätter ihre Auflagen steigern, ohne sich um die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen zu scheren“, hob BGH-Richter Erich Steffen hervor.

Bestätigt hat der BGH die Verpflichtung des beklagten Verlags, Widerrufserklärungen auf der Titelseite zu veröffentlichen. Die Richtigstellungen müssen jedoch nicht zwangsläufig die gesamte Titelseite beanspruchen. Für Ankündigungen und Verweise auf weitere Themen des Blattes bleibt durchaus Platz. Annette Rogalla