Nato-Rat diskutiert über die Größe der UNO-Schutzzone Bihać

■ Luftangriffe auf die kroatischen Serben sind nun möglich

New York (taz) – Der Nato-Rat in Brüssel hat am frühen Sonntag morgen grünes Licht für Luftangriffe auf militärische Stellungen und Infrastruktureinrichtungen der Krajina-Serben gegeben. Vorausgegangen war ein Beschluß des UNO-Sicherheitsrats, Luftwaffeneinsätze seiner Mitgliedsstaaten über Kroatien zu genehmigen. Der Sicherheitsrat verzichtete allerdings darauf, Bihać – ähnlich wie Sarajevo und Goražde – zur Ausschlußzone für schwere Waffen zu erklären.

Mit seiner einstimmig angenommenen Resolution 958 erweiterte der Sicherheitsrat die im Juni 1993 erteilte Autorisierung für Luftwaffeneinsätze über Bosnien (Resolution 836) auf Kroatien. Damit können einzelne Mitgliedsstaaten oder Organisationen wie die Nato Luftangriffe auf militärische Stellungen der Krajina-Serben fliegen „um die UNO-Truppen der Unprofor bei der Erfüllung ihres Mandats in Bosnien und in der Umgebung der Schutzzonen zu unterstützen“. Dies soll „in enger Koordination mit dem UNO- Generalsekretär und der Unprofor“ geschehen. Nach Auffassung der USA sind mit den Resolutionen 836 und 958 nicht nur Luftattacken auf Waffenstellungen einer Kriegspartei nach zuvor erfolgten Angriffen auf UN-Soldaten oder auf eine UNO-Schutzzone autorisiert, sondern auch auf militärische Infrastruktureinrichtungen, wie zum Beispiel Flugplätze. Dieser Interpretation wird allerdings zumindest von Rußland widersprochen.

Bislang flog die Nato lediglich Luftangriffe auf Stellungen schwerer Waffen der Serben innerhalb der Ausschlußzonen Sarajevo und Goražde. Dabei wurden zwei Kampfflugzeuge der Serben abgeschossen, die das militärische Flugverbot über Bosnien verletzt hatten. Der Sicherheitsrat war nach zwei von der serbisch besetzten Krajina in Kraotien geflogenen Luftangrifen auf die muslimische Enklave Bihać zusammengetreten.

Die Beratungen der 16 ständigen Nato-Botschafter dauerten nach Angaben eines Sprechers mehrere Stunden, weil wegen der angeblich „ungenauen“ Resolution des Sicherheitsrates zunächst „nicht klar“ gewesen sei, wie groß die im Mai 1993 vom Rat erklärte „UNO-Schutzone“ um Bihać ist. Nach Angaben des Unprofor- Hauptquartiers liegt der Ort Cacin bereits außerhalb der „Schutzzone“. Allerdings befinden sich in Cacin Militärbeobachter der Unprofor.

Die Nato ist nach Angaben des Sprechers bereit, auf Anforderung der UNO jederzeit Luftangriffe zu fliegen. Über unmittelbare Vergeltungsmaßnahmen wegen des Luftangriffs der Krajina-Serben sei beim Nato-Rat jedoch nicht diskutiert worden, erklärte der US- amerikanische Nato-Botschafter Hunter. Andreas Zumach