Ghanaer verweigert Aussage

■ Zweifel an seiner Version des S-Bahn-Überfalls nehmen zu

Bei den Ermittlungen im Fall des 25jährigen Ghanaers Martin A., der Ende September angegeben hatte, von Skinheads aus einer fahrenden S-Bahn zwischen Berlin und Oranienburg gestoßen worden zu sein, ist die Staatsanwaltschaft jetzt wieder so schlau wie bei Bekanntwerden der Tat. Seit gestern hat Martin A. eine neue Anwältin und verweigert jede Aussage. Er beruft sich auf das Aussageverweigerungsrecht, nach dem er die Beantwortung von Fragen verweigern kann, die ihn selbst oder einen Angehörigen gefährden würde, strafrechtlich verfolgt zu werden. Das erklärte gestern die Staatsanwaltschaft Neuruppin. In der kommenden Woche wolle der Ghanaer den kompletten Sachverhalt bekanntgeben, heißt es weiter.

An der Tatversion des Martin A. seien zuletzt wieder stärkere Zweifel aufgetreten, erklärte Staatsanwalt Rautenberg gegenüber der taz. Im Oktober waren vier Berliner und Brandenburger Skinheads festgenommen worden, nachdem ein 18jähriger den brutalen Überfall aus „ausländerfeindlichen Motiven“ gestanden hatte. Drei der vier mußten bereits wieder auf freien Fuß gesetzt werden, nachdem sich das Geständnis als falsch erwiesen hatte. Der vermeintliche Täter hatte offensichtlich aus übertriebenem Geltungsbedürfnis die Tat „gestanden“ und drei weitere mitbeschuldigt. Laut Rautenberg haben die vier allerdings zugegeben, in der fraglichen Nacht einen Vietnamesen überfallen zu haben. Jeannette Goddar