Kommentar
: Hilfe, Polizei

■ Staatsanwaltschaft vergißt Verfolgung

Nehmen wir mal an: eine Jugendbande tritt bei Ihnen die Haustür ein, tobt durch die ganz Wohnung, reißt alle Schubladen auf, sackt vom Inhalt die eine Hälfte ein und tritt auf der anderen herum. Sie versuchen, die Kids zu beruhigen und bietet ihnen an, die Kellertür aufzuschließen. Doch die hören gar nicht hin und verschaffen sich auch hier lieber mit der Brechstange Einlaß. Sie wollen Ihren Anwalt rufen, aber da hat schon jemand seinen Fuß auf dem Telefon.

Immerhin erkennen Sie einen der Bandenmitglieder und stellen, nachdem die Kids wieder verschwunden sind, Strafanzeige. Dann passiert zwanzig Monate lang gar nichts. Zahlreiche mündliche und schriftliche Nachfragen Ihres Anwalts bei der Staatsanwaltschaft bleiben ohne Antwort, ebenso eine Dienstaufsichtsbeschwerde. Stattdessen fällt die gleiche Jugendbande eineinhalb Jahre später noch einmal über Ihr Haus her. Wieder werden die Türen eingetreten, obwohl Sie angesichts der schlechten und kostspieligen Vorerfahrung Ihren Schlüsselbund anbieten. Und wieder wird allerhand mitgenommen, zum Beispiel Ihr Computer und Ihr Faxgerät. Reaktion der Staatsanwaltschaft, als Sie gleich darauf die Strafanzeige stellen: überhaupt keine.

Das gibt es nicht? Das gibt es doch! Jedenfalls dann, wenn Sie die Sielwallhaus-Initiative sind, und statt einer Jugendbande kommt die Polizei. Dirk Asendorpf