Gegendarstellungen

■ Zum Bericht „Selbstbedienung bei der Stadthalle“ (BHV), vgl. taz 26.11.

Die taz Bremen behauptet, einer der in Faksimile abgedruckten Belege sei eine „Fälschung“. Diese Behauptung ist unwahr. Wahr ist vielmehr, daß der Prokurist Salzmann den Beleg nach Buchung der im Beleg enthaltenen Ausgabe mit „Salzmann“ abgezeichnet hat und die Buchungsangaben unter „Soll“ und „Haben“ in den Beleg eingefügt wurden. Abzeichnung und Buchungsangaben sind ordnungsgemäß und üblich. Es existieren also nicht „beide Auszahlungs-Belege“, sondern es gibt nur einen einzigen Beleg, bei dem es sich nicht um eine „Fälschung“ handelt.

2. Die taz behauptet: „Nachdem das ,vertrauliche Papier' der Arbeitnehmer öffentlich geworden war (taz 6.7.1994), muß jemand befürchtet haben, daß eine Kontrolle der Auszahlungs-Belege stattfindet. Denn wer heute die Belege ansehen würde, von denen vor Monaten Kopien gemacht wurden, der würde feststellen: Nachträglich wurde neben dem Kürzel ,G.' bei ,sachlich richtig' die Unterschrift ,Salzmann' eingefügt.“

Diese Behauptung ist unwahr. Es hat niemand befürchtet, daß eine Kontrolle der Auszahlungs-Belege stattfindet. Die Unterschrift „Salzmann“ wurde deshalb auch nicht aus diesem Grunde, sondern zur Bestätigung der Buchung auf den Beleg gesetzt.

4. Die Behauptung der taz: „Die Auszahlungs-Belege wurden sozusagen umsonst nachgebessert“ ist falsch. Richtig ist, daß keine Auszahlungs-Belege nachgebessert wurden.

5. Die taz behauptet in Bezug auf den Stadthallen-Mitarbeiter Hans-Herbert Gutz und dessen „Kulturinitiative“: „Für die Stadthalle sind die Geschäfte undurchschaubar“. Diese Behauptung ist falsch. Für die Stadthalle sind keine Geschäfte mit Herrn Gutz oder von dessen „Kulturinitiative“ undurchschaubar. Hans-Jürgen Krams

alleinvertretungsberechtigter

Geschäftsführer der Stadthalle Bremerhaven GmbH

Kein Geld „von G. an G.“

Die „taz“ behauptet, „Allein in den ersten 5 Monaten des Jahres 1994 gingen aus der Kasse der Stadthalle Bremerhaven fast 30.000,-- Mark ,von G. an G.'“. Diese Behauptung ist falsch. Es ist aus der Kasse der Stadthalle Bremerhaven kein Geld „von G. an G.“ gegangen. Alle Zahlungsanweisungen an mich sind vom Geschäftsführer der Stadthalle vorgenommen worden.

2. Die taz behauptet: „Denn außer Gutz wollte offenbar damals niemand mehr für die Zahlungen an Gutz die Verantwortung übernehmen. Summe der Auszahlungs-Belege ohne Gegenzeichnung: Insgesamt ca. 60.000,-- Mark“.

Diese Behauptung ist falsch. Die Verantwortung für die Zahlungen an Gutz hat der Geschäftsführer Krams durch Abzeichnung der Anweisungen übernommen. Es gibt keine Belege über Auszahlungen an mich ohne Gegenzeichnung.

3. Die taz behauptet: „Die Künstlervermittlungen für die Stadthalle laufen über die Kulturinitiative von Gutz als Agentur. Gutz scheint also doppelt bezahlt zu werden: Als Angestellter bezieht er seinen Lohn, als Agentur zudem Provision.“

Diese Behauptung ist unwahr. Richtig ist, daß ich meine Kulturinitiative nicht einsetze, wenn ich als Angestellter der Stadthalle Künstler vermittle. Ich erhalte in diesen Fällen „als Agentur“ keine Provision und werde demgemäß auch nicht scheinbar doppelt bezahlt.

Hans-Herbert Gutz

Bemerkung der Redaktion:

Die taz ist eine Zeitung, die die Kontroverse liebt – auch wenn sie sich auf die eingeschränkte Form einer Gegendarstellung beschränkt. Zur Sache folgende Anmerkung: Wenn es sich wirklich so verhält, daß die im Feld „sachlich richtig“ des Auszahlungebelegs ansetzende Unterschrift „Salzmann“, die – was nicht bestritten wird – nach der Auszahlung dort eingefügt wurde, nur die richtige Buchung bestätigt, dann bedauern wir unseren Irrtum.

Es bleibt der Sachverhalt, daß Ausgaben an „Kulturinitiative/Gutz“ bei der Stadthalle Bremerhaven von dem Zahlungsempfänger Gutz höchstpersönlich „sachlich richtig“ gezeichnet wurden. Diejenigen, die Zugang zu den Auszahlungsbelegen hatten und sie – vor der Publikation des Falles ohne Unterschrift „Salzmann“, nach der Veröffentlichung der Vorwürfe mit der Unterschrift „Salzmann“ kopiert haben, hatten den Eindruck, daß die Veröffentlichung dieses Sachverhaltes der Stadthalle peinlich war und durch die zweite Unterschrift geheilt werden sollte.

Daß die von Gutz als „sachlich richtig“ quittierten Zahlungen an „Kulturinitiative/Gutz“ vom Geschäftsführer Krams angewiesen und unterschrieben wurden, steht in unserem Bericht. Die zusammenfassende Formulierung „Gutz an Gutz“ ist zugegebenermaßen sehr lax.

Daß Gutz Provision kassiert habe von Künstler-Vermittlungen, die nicht über die Kulturinitiative/Gutz gelaufen sind, haben wir nie behauptet. Er selbst hatte am 6.Juli 1994 geschrieben: „Die Verträge, die zwischen der Stadthalle und meiner Agentur ,Kulturinitiative' geschlossen werden, entsprechen zu 100 Prozent denen anderer Agenturen.“

Das bedeutet: Bei den Überweisungen Stadthalle an Kulturinitiative kassiert Gutz als der Stadthallen-Mitarbeiter, der „sachlich richtig“ zeichnet, seinen Lohn – und als Kulturinitiative/Gutz, der „Zahlung erhalten“ quittiert, die übliche Prosivion. Bei 90.000 Mark Geschäftsumfang in den letzten Monaten und den üblichen 15 Prozent wären das immerhin 13.500 Mark an Provision.

Nicht widersprechen wollte Stadthallen-Geschäftsführer Krams übrigens der Feststellung, daß er in der Zeit, in der ihm (zum dritten Mal) der Führerschein entzogen worden war, 500.- monatlich an pauschalem Lohnzuschlag für die Benutzung seines privaten PKW im Stadtgebiet kassierte. Und widersprochen hat Krams übrigens auch nicht den 3 Pfennig pro Kilometer „Entschädigung“ für die Mitnahme eines Stadthallen-Kollegen bei Dienstreisen mit seinem Privat-PKW außerhalb Bremerhavens. (Im Geschäftsjahr 1993/1994 allein für 5.000 Kilometer.)

Wie jedermann weiß, nehmen sich die Angestellten am Verhalten ihres Chefs ein Beispiel.

Klaus Wolschner