Die Dinge hat die PDS verschuldet

■ Das Mitglied der Unabhängigen Kommission Reinhard Krämer zur Rechtmäßigkeit der Steuerbescheide gegen die PDS

taz: Ist es gerechtfertigt, eine Körperschaftssteuerschuld aus dem 1. Halbjahr 1990, also aus DDR-Zeiten, bei der PDS einzutreiben?

Reinhard Krämer: Es gibt eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs, daß diese Steuer gegenüber der PDS erhoben werden kann. Der Bescheid ist rechtskräftig und vollstreckbar. Auf dieser rechtsstaatlich einwandfreien Grundlage sind gestern 3,2 Millionen Mark gepfändet worden.

Aber zur Zeit der Regierung Modrow gab es doch noch keine Körperschaftssteuergesetze.

Es gab den Beschluß der Regierung Modrow, Parteien und die Gewinne ihrer Betriebe erstmals zu besteuern. In der Hektik der damaligen Zeit ist nur vergessen worden, die entsprechende Besteuerungsgrundlage zu beschließen. Der Bundesfinanzhof sagte, hier gilt sinngemäß die Körperschaftssteuerregelung der Bundesrepublik. Das ist plausibel und legitim.

Müssen CDU und FDP nun mit ähnlichen Forderungen rechnen?

Die CDU behauptet, sie habe zu jener Zeit keine Parteibetriebe mehr gehabt. Diese Behauptung scheint mir falsch. Es ist allerdings Sache des Finanzamts dieser Frage nachzugehen.

Das Finanzgericht Berlin hat „ernsthafte Zweifel an der Rechtmäßigkeit des strittigen Bescheides“ über 67 Millionen Mark.

Den Zweifel hatte die Unabhängige Kommission auch. Deshalb haben wir alle Hebel in Bewegung gesetzt, um eine Aussetzung der Vollstreckung zu erreichen. Daß es zu dieser Steuerforderung gekommen ist, liegt allerdings nicht am Finanzamt, sondern allein an der PDS. Denn sie hat sich geweigert, dem Finanzamt entsprechende Steuerangaben zu machen. Das Finanzamt mußte deshalb aufgrund von Wirtschaftsprüfungen Schätzungen anstellen. Es liegt in der Natur der Sache, daß diese an der oberen Grenze einer möglichen Steuerschuld liegen. Es ist jetzt Aufgabe der PDS, das zu widerlegen.

Die PDS sieht sich bereits bei der Zahlung der 3,2 Millionen Mark vom Konkurs bedroht.

Das scheint mir eine Schutzbehauptung. Die PDS soll allein für den Bundestagswahlkampf zweistellige Millionenbeträge ausgegeben haben. Zudem könnte die Summe Gegenstand des Vergleichs mit der Unabhängigen Kommission sein. Diese ist doch durchaus bereit, die Steuerschuld zu übernehmen, wenn es sich um Altlasten handelt. Wenn es sich allerdings um Steuern handelt, die auf einen Gewinn erhoben werden, den die PDS ausgegeben hat, dann müssen die von ihr auch bezahlt werden. Polemisiert die PDS allerdings weiterhin in der Steuerfrage mit völlig falschen Argumenten gegen uns, fördert das nicht unsere Vergleichsbereitschaft.

Bis das Finanzgericht entscheidet werden Jahre vergehen.

Es muß ja nicht so weitergehen. Die PDS sollte uns endlich die Unterlagen zeigen und sich nicht auf das Steuergeheimnis berufen. Wir stoßen jetzt noch bei der Überprüfung der Konten auf Millionenbeträge, die sie uns seinerzeit nicht angezeigt hat, obwohl sie dazu verpflichtet war. Interview: D. Rulff