Miethai & Co
: Nebenkosten

■ ... sind kein Geheimnis Von Achim Woens

Gerade bei Abrechnungen über Heiz- und Betriebskostenabrechnungen sind Zweifel oft angebracht. Oft wird die günstige Gelegenheit genutzt, Kosten auf die MieterInnen abzuwälzen, die eigentlich der Vermieter selbst zu tragen hätte.

Ein Teil dieser Zweifel kann durch die Prüfung der Originalbelege beim Vermieter beseitigt werden. Darauf besteht ein rechtlicher Anspruch. Dazu kann auch ein Bekannter oder eine andere Person (z.B. von Mieter helfen Mietern) beauftragt werden.

Der Vermieter darf die Prüfung der Belege auch nicht mit dem Argument des Datenschutzes zurückweisen. Nicht einmal bei Gehaltsunterlagen, die den Hausmeister betreffen. Wohnt der Vermieter nicht im gleichen Ort, so kann die Zusendung von Belegkopien verlangt werden. Für Sozialwohnungen gilt dieses Recht unabhängig vom Wohnort des Vermieters. Allerdings kann der Vermieter die Kopiekosten in Rechnung stellen. Manche Gerichte halten sogar einen Preis von bis zu einer Mark pro Kopie für gerechtfertigt.

Auch wenn eine Belegeinsicht zeitaufwendig ist, so ist sie doch zu empfehlen. Denn häufig wird erst beim Blick in die Unterlagen deutlich, wofür der Vermieter das Geld der MieterInnnen ausgibt. Der Blick in die Verträge mit dem Hausmeister oder der Reinigungsfirma macht oft deutlich, daß diese nur einen Teil der vertraglich vereinbarten Arbeiten verrichten. Solange die Originalbelege nicht vorgelegt werden, ist eine Nachzahlung nicht fällig.