Hü und Hott um Iran-Abschiebung

■ Innensenator van Nispen erklärt Fall Bonab für geklärt und ändert vor der Presse seine Meinung

Da sage noch einer, Politiker seien nicht fexibel: Innensenator Friedrich van Nispen jedenfalls verkündete gestern im Fall des abgeschobenen Iraners Ahadi-Bonab um 15 Uhr vor einer Pressekonferenz, Iraner könnten künftig problemlos abgeschoben werden. Doch um 16 Uhr, am Ende der gleichen Pressekonferenz setzte er den Abschiebestopp wieder in Kraft.

Dem Mitte November abgeschobenen Iraner gehe es nach seinen Informationen gut, sagte van Nispen zu Beginn der Konferenz, die Aufregung um das angebliche Verschwinden von Ahadi-Bonab sei von interessierter Seite herbeigeschrieben worden und er rate den Medien, beim nächsten Mal, „abzuwarten, bis der Sachverhalt von beiden Seiten dargestellt worden ist und vorsichtig bei der Bewertung zu sein.“

Auf der Pressemitteilung der Innenbehörde war noch der Beschluß vom Morgen festgehalten: „Aufgrund dieser Erkenntnisse wird die Aussetzung der Abschiebung von abgelehnten Asylbewerbern in den Iran aufgehoben.“ Also: Wiederaufnahme der Abschiebungen. Um 16 Uhr dann aber die Wende um 180 Grad: In den Iran werde aus Bremen vorerst doch nicht abgeschoben. Der Grund: „Widersprüchliche Aussagen“ über den Fall Ahadi Bonab: Der Bremer Anwalt des Abgeschobenen, Karim Popal, hatte auf der Pressekonferenz beim Innensenator Zweifel an der offiziellen Version geweckt.

Diese offizielle Version hatte Innensenator van Nispen vorher ausführlich dargelegt. Nach Informationen der deutschen Botschaft in Teheran, die sich beim iranischen Außenministerium informiert hatte, sei Ahadi-Bonab im Flughafen Teheran nur 30 Minuten festgehalten worden, um seine Papiere zu überprüfen. Dann sei er zu seiner Familie zurückgekehrt, nicht jedoch im Gefängnis der „Revolutionsstaatsanwalt“ gelandet (vgl. taz vom 12.11.). Am 2. Dezember hatte van Nispen selbst die iranische Botschaft in Bonn aufgesucht, wo die Verhaftung des Abgeschobenen energisch dementiert, angeblich mit dem Bruder von Ahadi Bonab telefoniert und dem Senator mitgeteilt wurde, Bonab befände sich auf dem Weg in die deutsche Botschaft. Die Botschaft wiederum bestätigte, am 5.12. mit Ahadi Bonab telefoniert zu haben. Dabei habe der Abgeschobene erklärt, ihm sei bei seiner Ankunft im Iran nichts passiert. Sein Bruder sei von mehreren Personen aus Deutschland angerufen worden, habe aber nur bestätigt, daß Bonab „nicht zu Hause“ war.

Bonabs Anwalt dagegen wunderte sich, daß sich sein Mandant noch nicht bei ihm gemeldet hatte, wenn doch alles so klar sei. In einem Land wie dem Iran müsse damit gerechnet werden, daß Menschen Aussagen unter Druck machten. Er selber habe am 3.12. bei Bonabs Frau angerufen, die behauptet habe, ihr Mann sei verhaftet worden, sie habe ihn seit seiner Ankunft im Iran nicht gesehen. Als er eine Stunde später unter der gleichen Nummer noch einmal angerufen habe, so Anwalt Popal, hätten sich zwei „wildfremde Männer“ gemeldet, die ihm erklärt hätten, Bonab sei nicht verhaftet worden, sondern im Gegenteil mit seiner Frau in der Stadt Meshhad – 1.800 Kilometer entfernt. Die Vermutung des Anwalts: Er habe bei diesem zweiten Telefonat mit Mitgliedern der Revolutionsgarden Pasdaran gesprochen.

Alles nach wie vor „ungeklärte Aussagen“. Innensenator van Nispen ließ sich an seine Zusage erinnern, bis zur Aufklärung des Falles Bonab werde es keine Abschiebungen in den Iran geben. „Dieser Fall ist noch nicht geklärt. Also gilt das nach wie vor“, entschied der Senator spontan. bpo