Unklare Gesetzeslage

■ Sind die Kita-Mittelkürzungen rechtswidrig? / Kleine Anfrage gestellt

Die vom Senat geplanten Mittelkürzungen bei der Kinderbetreuung stoßen auf anhaltenden Widerstand. Nachdem bereits Eltern und ErzieherInnen mehrfach gegen die Einsparungen protestiert hatten, regen sich selbst in der Regierungsfraktion kritische Stimmen. Kurz vor den Haushaltsberatungen für 1995 hat jetzt der SPD-Abgeordnete Peter Kämmerer den Senat in einer kleinen Anfrage aufgefordert zu prüfen, ob diese Kürzungen rechtswidrig sind.

Hintergrund ist ein Schreiben des Betriebsrats der Vereinigung der städtischen Kinder- und Jugendheime an die Abgeordneten der Bürgerschaft. Wie die taz berichtete, hat die Schulbehörde die Vereinigung als halbstaatlichen Träger der Kindertagesheime verpflichtet, im nächsten Jahr 9,3 Millionen einzusparen. Dazu sollen 800 Ganztagsplätze in halbtägige Betreuung umgewandelt werden. In der Aus- und Fortbildung sowie bei der Bauunterhaltung seien jeweils 1,1 Millionen Mark weniger auszugeben. Außerdem soll die pädagogische Kernzeit um täglich eine halbe Stunde gekürzt werden. Der Spätdienst – in dem mehrere Gruppen zusammengefaßt werden – würde deshalb früher beginnen.

Auch die Freien Träger wurden zum Sparen verdonnert. 3,7 Millionen Mark sollen sie 1995 weniger ausgeben. Zusätzlich zur Reduzierung der Kernzeiten um 2,5 Prozent will der Senat auch hier an die Früh- und Spätdienste gehen. Im nächsten Jahr werden nur noch 87 Prozent der Kosten für dieses Angebot von der Stadt übernommen. Der Betriebsrat der Vereinigung geht davon aus, daß diese Ein-sparungen zu einem niedrigeren Standard in der Betreuung der Kinder führen. Zur Absenkung der Qualität muß aber nach ihrer Auffassung der Kindertagestätten-Bedarfsplan geändert werden. Da es sich dabei um ein Ausführungsgesetz handele, könnte das nur die Bürgerschaft – und nicht wie geplant die Schulbehörde – beschließen. is