Nur Müll in den Akten

Niedersachsens Umweltministerium lehnt Bonner Anweisung für Atomlager Schacht Konrad ab  ■ Aus Hannover Jürgen Voges

Diesmal will sich Monika Griefahn vom Bund keinen radiaktiven Abfall aufdrängen lassen. Das niedersächsische Umweltministerium hat es gestern förmlich abgelehnt, einen vom Bundesumweltministerium ausgearbeiteten Genehmigungsentwurf für das Atomlager Schacht Konrad zur weiteren Grundlage des laufenden Planfeststellungsverfahrens zu machen. „Wir werden das Verfahren in eigener Verantwortung korrekt weiterführen“, sagte Ministerin Griefahn gestern in Hannover.

Eine Entscheidung über das von der Atomindustrie dringend geforderte Endlager für schawch- und mittelradioaktive Abfälle aus Atomkraftwerken dürfte damit vor Ende 1995 nicht fallen. Griefahns Haus hat eine 60 Seiten umfassende kritische Stellungnahme zu dem Bonner Entwurf verfaßt, der vor acht Wochen samt dem dazugehörigen bundesaufsichtlichen Begleitschreiben in Hannover eingegangen war. Nun sollen am 20. Dezember im mittlerweile 28. bundesaufsichtlichen Gespräch zu Schacht Konrad die niedersächsischen Einwände erörtert werden.

Den Genehmigungsentwurf des Bundes hält Griefahn für überflüssig und fehlerhaft. Daß überhaupt eine andere, als ihre niedersächsische Genehmigungsbehörde einen Planfeststellungsbeschluß verfaßt habe, sei ein schwerwiegender Eingriff in die Landeskompetenzen. Das Papier stütze sich im wesentlichen auf die Unterlagen des Antragstellers, geowissenschaftliche Aspekte seien nur oberflächlich abgehandelt, das Minimierungsgebot des Strahlenschutzgesetzes sei mißachtet, der Entwurf orientiere sich an den gerade noch zulässigen Höchstwerten. Ein Vergleich mit anderen möglichen Standorten fehle.

Entscheidende Gutachten seien zudem noch in Arbeit. Auch die Stellungnahme der Stadt Salzgitter steht noch aus, in deren Mitte das Atomlager eingerichtet werden soll. Außerdem habe das Bundesamt für Strahlenschutz beim Land immer noch keinen Antrag auf bergrechtliche und wasserechtliche Genehmigung gestellt – beim Wasser- und beim Bergrecht unterliegt hat das Land nicht dem Weisungsrecht des Bundes. Daher hat der Bund bisher die Auffasung vertreten, daß über die berg- und wasserrechtlichen Aspekte im atomrechtlichen Genehmigungsverfahren mitentschieden werden müsse. Ob das zulässig sei, ist unter den Juristen strittig. Dem Umweltministerium liegt ein Gutachten des hannoverschen Staatsrechtlers Hans-Peter Schneider vor, nach dem die berg- und wasserrechtlichen Aspekte in gesonderten Genehmigungsverfahren abzuhandeln sind. Möglicherweise muß sich am Ende das Bundesverfassungsgericht mit dem Schacht Konrad befassen.