Nicht senden! (1) -betr.: Die heute geplante Ausstrahlung des niederländischen Filmes "Tod auf Verlangen" in N3

Betr.: Die heute geplante Ausstrahlung des niederländischen Filmes „Tod auf Verlangen“ in N3

In diesem Film werden die letzten Lebensmonate und die „verlangte“ Tötung eines 62-jährigen Mannes gezeigt, der eine fortschreitende Muskelerkrankung hat(te). In diesem Film wird für die „aktive Sterbehilfe“ geworben.

In den Niederlanden hat sich gezeigt, daß nach der offiziellen Zulassung der „aktiven Sterbehilfe“ die vom Parlament festgelegten Grenzen dieses Gesetztes in einem unglaublich rasanten Tempo durch die gesellschaftliche Praxis ausgeweitet wurden.

Es zeigte sich, daß

-inzwischen auch Kinder, behinderte Neugeborene und psychisch kranke Menschen „Sterbehilfe“ erhalten haben

-mittlerweile „Euthanasie“-Ärzte durch die Niederlande reisen, die auch Patienten, die ihnen vorher völlig unbekannt waren, die benötigte „Sterbehilfe“-Befürwortung ausstellen

-Monat für Monat immer mehr alte, kranke oder behinderte Menschen „freiwillig“ um ihre Tötung bitten.

In einer kapitalistischen Gesellschaft, die immer mehr von Kosten-Nutzen-Rechnungen einem allgegenwärtigen Konkurrenzkampf einem „normierten“ (gesund, leistungsfähig) Menschenbild geprägt ist, ist die „Freiwilligkeit“ bei solch einer Entscheidung in Frage zu stellen.

Die Zahl der Fälle von „Sterbehille“ pro Jahr, bei denen die ausdrückliche Zustimmung der Betroffenen gänzlich fehlt, ist in den Niederlanden inzwischen schon vierstellig.

Wir halten diesen Film für gefährlich und für eine Bedrohung für alle alten, kranken oder behinderten Menschen. Wir sehen darin einen weiteren Schritt in der Aufweichung des Tötungstabus im Zusammenhang mit der „Lebens-Un-Wert-Diskussion“. Wir fordern den NDR daher auf den Film „Tod auf Verlangen“ nicht zu senden!

Gisela Bründermann,

Efgenia Arias; Studiengangsausschuß Behindertenpädagogik