Kurden dürfen vorerst bleiben

■ Hamburg verlängert Abschiebestopp bis zum 20. Januar

So zynisch es klingen mag: Die drakonischen Haftstrafen, die in der vergangenen Woche in der Türkei gegen kurdische Abgeordnete des türkischen Parlaments verhängt worden sind, haben nun für kurdische Flüchtlinge in der Bundesrepublik positive Folgen. Die Hamburger Innenbehörde entschied gestern, Kurden vorerst nicht mehr abzuschieben.

Der Urteilsspruch über die kurdischen Parlamentarier hatte bei Innenminister Manfred Kanther (CDU) am Montag einen Stimmungswandel ausgelöst. Er hatte den Bundesländern freigestellt, den Abschiebestopp für Kurden bis zum 20. Januar 1995 zu verlängern. Offizielle Begründung: Die Bundesregierung wolle die Urteile überprüfen und gegebenenfalls am 19. Dezember mit der Türkei erörtern. Bislang war ein weiterer Abschiebestopp an der Bundesregierung gescheitert: Nachdem die Länder den ihnen zustehenden Sechs-Monate-Spielraum ausgeschöpft hatten, hätte eine Verlängerung des Stopps einer bundeseinheitlichen Regelung bedurft.

Hamburg folgte gestern der Kanther-Empfehlung: Dabei wird diese Regelung weitreichender sein, als die bislang von der Hamburger Innenbehörde praktizierte. Jetzt sollen bis zum 20. Januar zunächst alle kurdischen Flüchtlinge hierbleiben dürfen (ausgenommen Straftäter) – die bisherige Regelung galt nur für Kurden aus bestimmten Notstandsgebieten. sako