■ Vereinsrecht
: Beiträge für Werbung

Karlsruhe (AP) – Mitgliederwerbung für gemeinnützige Vereine ist auch dann nicht wegen Betrugs strafbar, wenn die Beiträge der Mitglieder ausschließlich für Werbeprovisionen verwendet werden. Damit bestätigte der Bundesgerichtshof gestern ein Urteil des Landgerichts Bochum, das den Gründer eines gemeinnützigen Vereins und die Verantwortlichen zweier Unternehmen, die für die Mitgliederwerbung eingesetzt worden waren, vom Betrugsvorwurf freigesprochen hatte.