Druck bei Paragraph 218

■ B'90/Grüne stellt eigenen Entwurf vor

Bonn (taz) – Die Devise von Bündnis 90/Die Grünen heißt Annäherung durch Druck. Bei der Vorstellung eines eigenen Gesetzentwurfs zum Paragraph 218 erklärte Fraktionssprecherin Kerstin Müller gestern in Bonn: „Wir wollen mit diesem Entwurf dafür sorgen, daß die Verhandlungen nicht nur von rechts, sondern vor allem auch von links, von liberaler und feministischer Seite Druck bekommen.“ Zwar kämpfen Bündnis 90/Die Grünen nach wie vor für eine ersatzlose Streichung des Pragraphen 218 aus dem Strafgesetzbuch, doch legten sie nun erstmals mit Rücksicht auf das „rechtsstaatlich höchst bedenkliche“ Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 28. Mai dieses Jahres ein eigenes Beratungsgsetz vor. Sie fordern in ihrem Entwurf eine „ergebnisoffene Beratung“ innerhalb der ersten drei Schwangerschaftsmonate.

Die SPD hatte hingegen in ihrem am 21.11. vorgestellten Antrag formuliert, die Beratung solle „zur Fortsetzung der Schwangerschaft ermutigen“, aber die Frau dabei „nicht einschüchtern“.

Zudem tritt Bündnis 90/Die Grünen für die Straffreiheit der Ärzte und des familiären Umfelds ein. „Das Standesrecht reicht vollkommen aus“, sagte die frauenpolitische Sprecherin Rita Grießbach. Einig sind sich die SPD und Bündnisgrüne darin, daß bei notleidenden Frauen, bei denen die „Härtefallregelung“ in Kraft tritt, der Schwangerschaftsabbruch durch die Krankenkassen und nicht durch das Sozialamt – wie von der Union vorgesehen – bezahlt werden sollte.

Ferner sollen die Beratungen von verschiedenen Trägern vorgenommen und ausreichende Einrichtungen geschaffen werden, „stationär als auch ambulant“ schonend einen Eingriff vorzunehmen. Annette Rollmann