■ Mannesmann
: Unteilbarer Dieter

Düsseldorf (dpa) – Der wegen möglicher Untreue in die Kritik geratene frühere Mannesmann-Vorstandschef Werner Dieter muß sich erneut der Hauptversammlung stellen. Die 11. Kammer des Landgerichts Düsseldorf hat gestern die im vergangenen Juli ergangene Teilentlastung Dieters durch die Aktionäre für „nichtig“ erklärt. Das Gesetz schreibe für Entlastung der Vorstandsmitglieder eine „Gesamtbeurteilung“ vor. Im Fall Dieter sei der „gebotenen einheitlichen Erklärung zur gesamten Verwaltungstätigkeit“ „unzulässig ausgewichen“ worden.