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Eine traurige Bescherung

■ Die deutsch-türkische Familie Zeyen kämpft weiter für gemeinsamen Aufenthalt

Eine miese Bescherung hat der Bremer Petitionsausschuß dem Bremerhavener Manfred Zeyen und seinem Adoptivsohn bereitet. Kurz vor dem Heiligen Abend, nämlich gestern, erfuhr der Sozialpädagoge Zeyen über seinen Anwalt Wolfgang Rabens, daß seine Familienbelange vor dem deutschen Ausländerrecht zurückstehen müssen. Die Eingabe Manfred Zeyens sei „nicht abhilfefähig“, beschied das Petitionsgremium. „Rechtliche und tatsächliche Bedingungen“ dafür würden nicht erfüllt.

Das Anliegen des gebürtigen Rheinländers Manfred Zeyen: Er will mit seinem Adoptivsohn „wie eine Familie eben“ zusammenleben. „Das ist doch wohl normal, oder?“ Für die Ablehnungsbegründung des Petitionsausschusses hat er nur noch Zorn übrig: daß rechtliche Bedingungen für den Aufenthalt seines Adoptivsohnes in Deutschland nicht erfüllt seien, war schließlich schon lange klar. „Ja, wenn die erfüllt wären, bräuchten wir doch keine Petition.“

So sieht es auch Zeyens Anwalt Wolfgang Rabens. Doch die ungehaltenen Worte seines Mandanten, der über ein „Gesetz aus Kaisers Zeiten“ schimpft, schwächt er ab. „Er meint, die Gesetzeslage sei schwer nachzuvollziehen.“ Darin sind sich Anwalt Rabens und der verhinderte Vater Zeyen sogar mit der Sprecherin der Innenbehörde, Merve Pagenhardt, einig. Auch sie hält die Gesetzeslage für „schwer nachvollziehbar“. Doch Manfred Zeyen ist mit Worten nicht zu trösten: „Was nützt mir das, wenn ich keinen Rechtsanspruch darauf habe, mit meinem Sohn zusammenzuleben?“ Und da ist schon nichts mehr zu machen.

Den Instanzenweg gegen die Ablehnung der Aufenthaltserlaubnis hat Manfred Zeyen bis zum Widerspruch gegen das Oberverwaltungsgericht verloren. Am Endehat nur Bremerhavens Oberbürgermeister für einen einjährigen Abschiebeaufschub gesorgt. Als der im Herbst ablief, wurde Askim Zeyen aus der begonnen Ausbildung gerissen und mußte zwangsausreisen. Die Ablehnung der Petition ist für ihn und seine neue Familie nur der letzte Schlag.

Begonnen hatte die ganze Geschichte mit einem Türkeibesuch Zeyens im Jahr 1977. Dort lernte er den Neffen einer Bremerhavener Kollegin in Istanbul kennen. Über die Jahre wurde daraus mehr, zumal der Wunschsohn aus unglücklichen Familienverhältnissen stammt. Ein inniges Verhältnis entstand zwischen Sohn und neuem Vater, dessen Familiennamen er mittlerweile angenommen hat: „Er ist, wie mein Vater hätte sein sollen“. Von einem „Eltern-Kind-Verhältnis“ hatte sich auch das Vormundschaftsgericht überzeugt, als es dem Adoptionswunsch stattgab.

Heute hat Askim zwar einen neuen Vater und der einen neuen Sohn. Die Adoption wird nie rückgängig zu machen sein und beide müssen füreinander einstehen. Doch eine Erwachsenen-Adoption, hat keine Wirkung auf das Ausländerrecht. Egal, ob Vater Zeyen alle Schwüre schwört, wie bisher auch in Zukunft für den Sohn aufzukommen – eine langfristige Aufenthaltserlaubnis bekommt Askim deswegen nicht. Doch das Familienleben gibt Vater Zeyen deshalb nicht auf. Jetzt fährt er in die Türkei. „Ich bin wieder dran“. Die Suche nach anderen Wegen geht derweil weiter. Eva Rhode

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