Richter blockieren Autobahn

■ Oberverwaltungsgericht Koblenz beanstandet fehlende Umweltverträglichkeitsprüfung bei A 60

Koblenz (AP/taz) – Die erste privat finanzierte Autobahn Deutschlands wird zunächst einmal auf der grünen Wiese enden. Das Oberverwaltungsgericht Koblenz hat das Projekt A 60 in der Eifel gestoppt. Die Richter beanstandeten in ihrem gestern veröffentlichten Urteil, daß es keine Umweltverträglichkeitsprüfung gegeben habe, und hoben den Planfeststellungsbeschluß für den zweiten, zwölf Kilometer langen Bauabschnitt auf. Der Trassenverlauf sei „weder aus rechtlichen noch aus tatsächlichen Gründen zwingend“, hieß es in dem Urteil. Gegen den Bauplan hatten Bauern geklagt, über deren Felder die Autobahn führen sollte.

Am 5. September waren die Bagger beim ersten von vier Autobahnabschnitten angerückt. Den Auftrag für Finanzierung und Bau des 275 Millionen Mark teuren und acht Kilometer langen Teilstücks hatte eine Bietergemeinschaft aus sechs mittelständischen Unternehmen erhalten. Diese Strecke ist nach Angaben des rheinland-pfälzischen Verkehrsministeriums von dem Urteil jedoch nicht betroffen; hier könne weitergebaut werden.

Das Oberverwaltungsgericht folgte mit der Entscheidung einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs. Dieser hatte im vergangenen Sommer festgelegt, daß eine Umweltverträglichkeitsprüfung bei Planungsverfahren, die nach dem 3. Juli 1988 begonnen wurden, Pflicht ist.

Der Staatssekretär im Mainzer Verkehrsministerium, Ernst Eggers, bedauerte den Richterspruch: „Eine Verzögerung des Autobahnbaus bedeutet erhebliche Nachteile für die Wirtschaftsstruktur der Region.“ Eggers ließ offen, ob Rheinland-Pfalz beim Bundesverwaltungsgericht Revision beantragen will. Die Grünen im Mainzer Landtag sahen sich hingegen durch die Entscheidung in ihrer Kritik an der Eifelautobahn bestätigt. „Mit dem Urteil hat der Mainzer Verkehrsminister Rainer Brüderle die Quittung dafür bekommen, daß er den Autobahnbau mit der Brechstange durchsetzen will“, sagte die Abgeordnete Erika Fritsche.