Klauen leichtgemacht

■ Bewährung für ungetreuen Postler

Erhebliche Mängel bei den Sicherheitsvorkehrungen haben einem 27jährigen Postmitarbeiter das Verschwindenlassen von Paketen und das Kassieren von Nachnahmebeträgen in die eigene Tasche erleichtert. Das Gericht verurteilte gestern den Angeklagten zu einer einjährigen Bewährungsstrafe. Im Postamt 42 in Tempelhof hatte der in finanzielle Nöte geratene Angeklagte aus beschädigten Paketen Computer, Goldmünzen und andere Wertgegenstände gestohlen. Nach Aussagen eines Postbeamten, der die postinternen Ermittlungen führte, ist das Verschwinden von Paketen wegen baulicher Mängel und ungenügender Sicherungsmaßnahmen relativ leicht möglich.

Als Zusteller kassierte der Angeklagte bei Empfängern von Nachnahmepaketen die Beträge und lieferte die Summen zwischen 500 und über 1.000 Mark nicht bei der Post ab. Hierzu bestätigte der ermittelnde Postbeamte, Zusteller müßten den Empfang von Nachnahmesendungen nicht quittieren. Eine Kontrolle, ob ein Zusteller alle vereinnahmten Nachnahmebeträge bei der Post abliefert, sei insoweit nicht gegeben. ADN