Keine Aufträge an Schwarzarbeiter

■ Neue Verwaltungsvorschrift gegen illegale Beschäftigung

Unternehmen, die SchwarzarbeiterInnen beschäftigen oder früher einmal beschäftigt haben, sollen in Bremen künftig grundsätzlich von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen sein. Eine entsprechende Verwaltungsvorschrift hat Arbeitssenatorin Sabine Uhl gestern vorgestellt. Das Schwarzarbeitsgesetz des Bundes begrenzt den Ausschluß nach einer Verurteilung wegen illegaler Beschäftigung auf zwei Jahre. In Bremen soll es keine Frist geben.

Bei jeder Auftragsvergabe im Wert von über 10.000 Mark müssen die Bremer Behörden künftig von den Anbietern Auskunft über die Zahl und den Status ihrer Beschäftigten sowie über alle eingeschalteten Subunternehmen geben. Im Zweifel soll auch ein Auszug aus dem Bundeszentralregister angefordert werden, um festzustellen, ob eine Verurteilung wegen illegaler Beschäftigung vorliegt.

„Es gibt Anhaltspunkte dafür, daß illegale Beschäftigung zunehmend in Form organisierter Kriminalität auftritt“, sagte Arbeitssenatorin Uhl gestern, „etwa in Form von Schlepperorganisationen für illegal arbeitende Ausländer.“ 186 Fälle von Verstößen gegen die Arbeitserlaubnispflicht ausländischer ArbeitnehmerInnen hat das Bremer Arbeitsamt 1993 bearbeitet, 160 weniger als im Jahr davor. Neuere Zahlen liegen nicht vor. Ase