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Verhaftete Kurden wieder frei

■ Gericht: kein „dringender Tatverdacht“ für Brandanschläge

Die beiden im Zusammenhang mit den Brandanschlägen gegen zwei türkische Vereinslokale in Gröpelingen Ende November festgenommenen jungen kurdischen Männer sind wieder frei. Das Landgericht hat den Haftbefehl am 5. Januar aufgehoben, da kein „dringender Tatverdacht“ mehr bestehe. Die beiden 20 und 24 Jahre alten Männer wurden daraufhin sofort aus der Untersuchungshaft entlassen.

Staatsanwalts-Sprecher Hans-Georg von Bock und Polach machte gestern einen „Ermittlungsfehler der Polizei“ für die Gerichtsentscheidung verantwortlich. Benzinspuren auf der Kleidung der in der Tatnacht verhafteten Männer seien unbrauchbar geworden, weil die Luft in dem Raum der Gröpelinger Wache so stark mit Benzindampf angefüllt war, daß sich nicht mehr feststellen ließ, ob der Benzingeruch tatsächlich schon vor Einlieferung in die Wache vorhanden war.

Die Staatsanwaltschaft will ihre Ermittlungen dennoch weiterführen. Sie beruft sich dabei insbesondere auf einen Zeugen, der einen der beiden Verhafteten bei einer Gegenüberstellung als Täter identifiziert haben soll. Staatsanwalt von Bock: „Ob es danach zu einer Anklage kommt, wissen wir noch nicht. Der Anwalt der beiden Kurden verlangt die Einstellung des Ermittlungsverfahrens. Ase

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