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KommentarMandat her

■ Auch Dreistigkeit hat Grenzen

Der NK-Abgeordnete Peter Nennstiel verliert möglicherweise sein Mandat. Kein besonderer Grund zum Jubel, und das nicht nur, weil dafür ein Listenkandidat der DVU nachrücken würde. Nein, Nennstiel stolpert nicht etwa über seine atemberaubenden Einkäufe auf Kosten der Staatskasse, sondern über ein fragwürdiges Gesetz. Bremer Abgeordnete müssen in Bremen wohnen. So steht es in der Landesverfassung. Und das ist ein ziemlicher Schmarrn. Für einen Flächenstaat mag diese Regelung ja noch Sinn haben, aber warum die Bürgerschaftsabgeordneten in die Grenzen unseres kleinen Hutzelbundeslandes gezwängt werden, das ist kaum einzusehen. Da liegt eine Aufgabe für das Parlament.

Und doch wäre es falsch, den Fall Nennstiel auf eine altbackene Regelung zu beschränken. Nennstiel ist nämlich der soundsovielste Beweis für die notorische Dreistigkeit, mit der diejenigen im Parlament und mit Steuergeldern agieren, die mal auf dem Ticket der DVU in die Bürgerschaft eingezogen sind. Das weiß mittlerweile jedes Kind, aber: trotz öffentlicher Empörung, Sperrung der Fraktionsmittel und eingeleitetem Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft – die Herrschaften bleiben auf ihren Mandaten kleben. Nennstiel und Co hinterlassen einen politischen und moralischen Trümmerhaufen. Allerspätestens jetzt wäre es an der Zeit, die Mandate zurückzugeben. Jochen Grabler

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