Arne im Glücksgeschäft

■ Ein Spielhallenbetreiber kommt noch einmal glimpflich davon

Arne L., ein stämmiger Mittdreißiger, wirkt wie ein lebensfroher Mann. Nur gestern, im Amtsgericht, drückte eine schwere Last sichtbar auf seine runden Schultern in der orangen Fliegerjacke: Ein Bußgeldbescheid über 10.000 Mark. Der war fällig geworden, nachdem die Behörde dem Leichtsinn von Arne L. auf die Schliche gekommen war und ihn für sträflich befand: Der gelernte Kaufmann hatte Am Dobben eine Spielhalle ohne Konzession betrieben. 10.000 Mark Bußgeld, das schien Arne L. jedoch zuviel. Gestern wurde sein Widerspruch verhandelt.

Angefangen hatte die Geschichte im November 1992. Damals strebte der kaufmännische Angestellte L. nach Unternehmerglück. Aber schon nach einem Monat, „wußte ich, daß die Sache nicht läuft“, berichtet Arne L. vor Gericht. Die „Sache“ war eine Spielhalle mit sechs Geldspielautomaten und einem Billiardtisch, für die Arne L. sich mit rund 80.000 Mark verschuldet hatte, bevor er die Sackgasse erkannte. Bis heute trägt er den Schuldenberg ab, zusätzlich muß er den Verlust von 9.000 Mark verkraften, die er ins Unternehmen schoß, bis er den Laden nach einem knappen Jahr schloß. „Ich wußte nicht mehr ein noch aus.“

In seiner Not entdeckte Arne L. nur einen Posten, wo er sparen konnte – auf Staatskosten: Er beantragte einfach keine Konzession für sein Gewerbe. „Die 1.500 Mark wollte ich sparen. Das war ein Fehler“, gestand er gestern zerknirscht vor Gericht.

Seine Reue hielt das Gericht ihm zugute. Und auch, daß Arne L. noch nie „auffällig“ geworden war. Dennoch, eine „empfindliche Strafe“ sollte den Sünder treffen, immerhin ginge es bei Spielhallen-Konzessionen um den Schutz der Allgemeinheit, argumentierte das Gericht. Die Grundlage, auf der es zum höchstmöglichen Bußgeldbescheid von 10.000 Mark gekommen war, wurde allerdings revidiert: Auf 1.500 Mark lautet nun der neue Bescheid, den der Sünder in Ratenzahlung abstottern darf. Die „schlechte Lage“ der Spielhalle und ihr offensichtlicher Mißerfolg waren dem Gericht Grund zur Gnade – vielleicht auch das Plädyer von Arne L.'s Rechtsanwalt: „Soviel Dummheit muß man nicht noch extra bestrafen.“ Eva Rhode