■ Tierschutzurteil
: Ausgeschnippelt

Düsseldorf (AP) – Das Kürzen der Oberschnäbel von Entenküken bleibt in Nordrhein-Westfalen weiterhin verboten. Landwirtschaftsminister Klaus Matthiesen (SPD) teilte dies am gestern in Düsseldorf unter Hinweis auf ein neues Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster mit. Danach wies das Gericht die Berufung eines Aufzuchtbetriebes für Flugenten gegen die erstinstanzliche Entscheidung des Arnsberger Verwaltungsgerichts zurück. Das Ministerium hatte bereits im Jahr 1990 das Schnabelstutzen als tierschutzwidrig untersagt. Foto: Michael Bolten