Landesschulamt im Gerichtssaal

■ Bezirke bereiten Verfassungsklage gegen Landesschulamt vor / Einstweilige Anordnung soll die Errichtung der Behörde in letzter Minute verhindern / Sozialdemokrat wird kommissarischer Leiter

Mit Beginn des neuen Schulhalbjahres soll die Schule in Berlin von einem Landesschulamt zentral organisiert werden. Der Streit um diese Behörde ist allerdings noch längst nicht beigelegt. Obwohl die Parlamentarier erst jüngst das Gesetz zur Errichtung dieser zentralen Schulaufsichtsbehörde verabschiedet haben, lassen Verbände und Gewerkschaften, Eltern- und Schülervertretungen, Personalräte und auch die Bezirke immer noch nichts unversucht, dieses Amt zu verhindern.

Derzeit haben bereits sieben Bezirke Rechtsanwälte mit einer Verfassungsklage beauftragt, elf weitere Bezirke wollen sich anschließen und arbeiten an einer entsprechenden Vorlage. Wenn es nach den Bezirken geht, soll das Berliner Verfassungsgericht am 1. Februar mit einer einstweiligen Anordnung die Errichtung des Landesschulamtes stoppen und das Gesetz so lange auf Eis legen, bis die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes vor dem Verfassungsgericht festgestellt wurde.

Mit der Klage betreten die Bezirke juristisches Neuland. Denn erst die Reform des Verwaltungsgesetzes vom Juli vergangenen Jahres hat für die Bezirke die Möglichkeit geschaffen, das Berliner Verfassungsgericht anzurufen. Danach entscheidet das Gericht im Streitfall auf Antrag des Bezirks, ob die im Gesetz geregelten Abgrenzungen von Zuständigkeiten zwischen Bezirk und Hauptverwaltung verfassungsmäßig sind oder nicht. Ob die Klagen aber Erfolg haben werden, ist juristisch umstritten. Verschiedene Gutachten kommen, was die Verfassungsmäßigkeit des Landesschulamt- Gesetzes angeht, zu unterschiedlichen Ergebnissen.

„Absoluter Knackpunkt wird die Interpretation des Artikels 51 der Berliner Verfassung sein“, betont der Kreuzberger Volksbildungsstadtrat Dirk Jordan (Bündnis 90/Die Grünen). Es müsse nachgewiesen werden, daß es absolut zwingend ist, die Senatsschulverwaltung für allein zuständig zu erklären, was die Organisation der Schule in Berlin angeht.

Für den Bezirk Kreuzberg stelle sich auch die Frage, ob durch das Landesschulamt-Gesetz in die verfassungsrechtlich verbürgten Kompetenzen der Bezirke eingegriffen werde, ergänzt der Kreuzberger Bezirksbürgermeister Peter Strieder (SPD). Laut Gutachten werde deutlich, daß die Kompetenzverlagerungen nicht eindeutig zugunsten der Hauptverwaltung entschieden werden können.

Schulsenator Jürgen Klemann (CDU) ist stinksauer und kommentierte den Versuch der Bezirke, das Landesschulamt in letzter Minute zu verhindern, als „politische Hilflosigkeit“. Denn politisch sei die Frage des Landesschulamtes mit der Zustimmung der SPD-Fraktion entschieden worden.

Bislang lag die gesamte Schulorganisation in der Hand der Bezirke. Mit der Errichtung eines Landesschulamtes wird sich dies ändern. Zuständig für Einstellungen, Entlassungen und Verbeamtungen sowie für die Schulaufsicht wird für alle 23 Bezirke diese zentrale Behörde sein. Bis die Leitungsposition des Amtes ausgeschrieben und endgültig besetzt ist, wird Wilfried Seiring, langjähriger Mitarbeiter in der Senatsschulverwaltung, SPD-Mitglied und aktiver GEWler, kommissarischer Chef des Landesschulamtes. Michaela Eck