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Sieben blaue Augen und einmal Knast

■ Sieben der acht Bernauer S-Bahn-Täter kamen mit Bewährungsstrafen davon

Angesichts des Terrors, den die acht Jugendlichen in der S-Bahn- Linie 8 zwischen Bernau und Lichtenberg veranstaltet haben, wirkt das gestrige Urteil des Berliner Landgerichts eher harmlos. Lediglich der mit 23 Jahren älteste Täter, Thomas B., der einschlägig vorbestraft ist, wandert wegen fünffacher gefährlicher Körperverletzung für viereinhalb Jahre in den Knast. Ihm droht bei einem weiteren Rückfall die Sicherungsverwahrung als gemeingefährlicher Wiederholungstäter. Gegen die übrigen sieben im Alter von 15 bis 21 Jahren verhängte das Gericht Jugendstrafen zwischen 6 und 18 Monaten mit Bewährung. Damit blieb Richterin Eschenhagen weit unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die lediglich bei dreien eine Aussetzung zur Bewährung beantragt hatte und alle anderen ein bis sechs Jahre hinter Gittern hatte sehen wollen.

Die acht Täter, überwiegend Skinheads, hatten in der Nacht zum 8. Oktober 1994 in der S-Bahn und auf Bahnhöfen mehrere Männer und Frauen – in ihrer Diktion „Linke“, „Zecken“ und „Neger“ – mit Schlägen und Tritten mißhandelt, ein Jochbein gebrochen, Jacken abgezogen, „Sieg heil!“ gegrölt und einiges mehr. Mit besoffenem Kopf brachten sie es zu 13 Fällen von Körperverletzung, Raub und Sachbeschädigung.

„Grundlos und unprovoziert“ hätten die Angeklagten Andersdenkende und ausländische Mitbürger verletzt und erniedrigt, erklärte Staatsanwalt Feuerberg, der die Tat auf eine Stufe mit den rechtsradikalen Krawallen in Magdeburg im Mai 1994 stellte. „In Berlin haben wir in den letzten Jahren nichts Vergleichbares erlebt.“ Insbesondere die Gleichgültigkeit, mit der die acht noch im Gerichtssaal den Opfern gegenübergesessen hätten, habe jede Auseinandersetzung mit der Tat vermissen lassen.

Ob die Angeklagten Rechtsradikale seien, wurde ausgiebig erörtert. Alle Verteidiger stritten den Vorwurf heftig ab. Am Ende blieb die Frage ungeklärt. Die Taten seien vor einem „diffusen rechten Hintergrund“ mit einem übersteigerten „Deutschenbild“ begangen worden, erklärte Eschenhagen in ihrer Urteilsbegründung. Wesentlicher sei aber die menschenverachtende und gleichgültige Gesinnung. „Auch wenn wir schon massivere Straftaten gesehen haben, fehlen mir weitgehend die Worte.“ Nicht die einzelnen Taten, sondern das Geschehen im Zusammenhang, die Sauftour als Party, bei der jeder, „der dumm guckt oder anders aussieht, ,aufgeklatscht‘ wird, ist eine Ungeheuerlichkeit“, so die Richterin. Jeannette Goddar

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