■ Asylantrag
: Ghanaer darf bleiben

Berlin (rtr) – Der Ghanaer, der nach eigenen Angaben im September 1994 von Rechtsradikalen aus einer fahrenden S-Bahn gestoßen wurde, wird vorerst nicht abgeschoben. Darauf hat sich die Ausländerbeauftragte mit der Innenverwaltung geeinigt. Das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge hatte ermittelt, der Mann habe in Sachsen unter anderem Namen einen Asylantrag gestellt, der abgelehnt worden war.