„Auschwitz-Mythos“

■ Neonazis freigesprochen

Das Hamburger Amtsgericht hat zwei Neonazis freigesprochen, die über ihr „Nationales Infotelefon“ den Massenmord im Hitlerfaschismus als „Auschwitz-Mythos“ bezeichneten. „Es hätte zu einer Verurteilung kommen müssen“, kommentierte Staatsanwaltssprecher Rüdiger Bagger das Skandal–Urteil, „wir gehen in die Berufung.“

Die beiden Neofaschisten waren unter anderem wegen Volksverhetzung angeklagt. Beide hatten übers „Infotelefon“ Steven Spielbergs „Schindlers Liste“ attackiert, da er „den Auschwitz-Mythos am Leben“ erhalte. Der Ankläger sah darin eine Leugnung des Holocaust. Seine Plädoyers: Sechs Monate Haft auf Bewährung bzw. 7200 Mark Geldstrafe. Doch der Amtsrichter befand, der Begriff „Mythos Auschwitz“ sei ein selbständiger Begriff geworden und müsse die Greueltaten nicht leugnen. In der Verhandlung hatten die Neonazis gesagt, sie leugneten die Judenvernichtung nicht. Gerichtssprecherin Monika Rolf-Schoderer: Es sei den beiden nicht nachzuweisen gewesen, daß sie die Auschwitz-Opfer verhöhnen wollten. pemü