■ Nachgefragt
: „Kein Rücktritt“

taz: Die Ausweisung des Vogelschutzgebietes in der Hemelinger Marsch ist bereits der zweite Fall, in dem Sie vom früheren Staatsrat Uwe Lahl in einer wichtigen Frage nicht informiert worden sind. Ein Grund zum Rücktritt?

Ralf Fücks: Bei aller Kritik am Alleingang des Ressorts habe ich keinen Grund, mich der Sache nach zu distanzieren. Wir waren uns immer darüber einig, daß es vorrangiges Ziel sein muß, den Feuchtwiesenring rund um die Flußniederungen zu sichern. Das war Inhalt dieser EU-Anmeldung. Die Uferzone der Hemelinger Marsch war da ein Gebiet von sieben. Mit der 200-Meter-Begrenzung wurde respektiert, daß ein Gewerbegebiet möglich ist. Das liegt auch zukünftig in der Entscheidungskompetenz von Senat und Bürgerschaft. Ich sehe keinen Grund, deshalb zurückzutreten.

BUND-Geschäftsführer Joachim Seitz sieht in der Hemelinger Marsch keineswegs ein besonders wertvolles Gebiet für Vögel.

Das würde mich überraschen. Mir liegen Stellungnahmen des BUND vor, in denen er sich vehement für den Schutz des Außendeichbereichs und für die ökologische Aufwertung der Binnendeichflächen ausspricht.

Hätte der Senat von der Anmeldung nicht vorher erfahren müssen?

Unabhängig davon, ob es rechtlich geboten war, wäre es bei einer politisch so brisanten Frage korrekt gewesen, den Senat vorher zu informieren.

Denn rückholbar ist die Sache offenbar nicht mehr.

Ob die Anmeldung selbst rückholbar ist, wird noch geprüft. Fachlich werde ich sie natürlich weiter vertreten. Aber ich muß akzeptieren, wenn der Senat die Entscheidung neu aufrollt.

Fragen: Dirk Asendorpf