Die Piepmatzaffäre
: Fücks schießt Vögel wieder ab

■ EU-Anmeldung revidiert / Euro-Jurist: war nicht bindend

Die Anmeldung eines Teils der Hemelinger Marsch und weiterer sechs Bremer Gebiete als Vogelschutzgebiete ist vom Tisch. Gestern gab Umweltsenator Ralf Fücks bekannt, daß er die umstrittene Anmeldung bei der EU wieder rückgängig macht. Aus der Naturschutzperspektive sei die Anmeldung durchaus vertretbar, fand Fücks. Aber die Entscheidung hätte durch den Senat gehen müssen. Das sei ein gravierender Fehler gewesen – auch wenn die anderen Länder ihre Meldungen keineswegs in den Kabinetten abgestimmt hätten – der aber nun korrigiert worden sei. Fücks: „Das habe ich auch mit dem Präsidenten des Senats besprochen. Wir liegen da ganz auf einer Linie.“

In einer detaillierten Erklärung versuchte der Umweltsenator gestern, den in der öffentlichkeit entstandenen Eindruck zu korrigieren, wegen der Anmeldung bei der EU seien eine ganze Reihe von Gewerbeansiedelungen gefährdet. In keinem der Gebiete sei das der Fall, argumentierte Fücks. „Wenn jetzt zum Beispiel gesagt wird, damit wärte eine Ausweitung des Technologieparks an der Uni gefährdet: Auch ohne EU hat die fragliche Fläche höchste Naturschutzpriorität, und zwar nach bundesdeutschem Recht.“ Über die Schutzzone in der Hemelinger Marsch habe es schon im Frühjahr 1992 intensive Gespräche mit dem Wirtschaftssenator gegeben. Am Ende sei eine Kompromißlinie auf dem Tisch gewesen, der lediglich einen anderen Zuschnitt der Schutzfläche beinhaltet habe. Die Größe sei genau die der angemeldeten Fläche gewesen. Fazit Fücks: „Es gibt Grund für Selbstkritik, nicht aber für einen Rücktritt.“

Unterdessen gab es neue Informationen über die juristische Einordnung der Bremer Piepmatz-Affäre. Der rennomierte Bremer Umweltjurist Gerd Winter hat in einer Stellungnahme erklärt, der Brief des ehemaligen Umweltstaatsrats Uwe Lahl an die EU sei keineswegs rechtsverbindlich, der sei lediglich der Meldepflicht nachgekommen. Allerdings würde jede Veränderung der Liste von der EU geprüft. Die EU-Kommission sei es, die letztlich rechtlich verbindliche Fakten schaffe. Erst wenn dort ein Beschluß gefallen sei, daß ein Gebiet Vogelschutzgebiet sei, hätten sich alle daran zu halten. Die EU hat sich eine Vernetzung der Biotope vorgenommen. Die soll bis zum Jahr 2006 erreicht sein. J.G.