Ein kleines Kondom hätte so viele Wirkungen

■ Bündnisgrüne legen Freitag überarbeiteten Gesetzentwurf zu Paragraph 218 vor

Berlin (taz) – Dem parteiinternen Streit der Bündnisgrünen um den Paragraphen 218 ist der Wind aus den Segeln genommen. Am Freitag werden die Grünen einen eigenen, grundsätzlich überarbeiteten Gesetzentwurf in den Bundestag einbringen. Dieser Entwurf orientiert sich zwar an den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtsurteils zum Abtreibungsrecht, gleichzeitig legt er aber einen deutlichen Schwerpunkt auf die Rechte von Frauen, die in den ersten drei Monanten ihrer Schwangerschaft abtreiben wollen. Gestern wurde der Entwurf noch in der Fraktion beraten.

Heftig umstritten war vor allem die Zielsetzung, welche der im Dezember vorgestellte Gesetzentwurf der Grünen festschrieb. Dort hieß es: „Ziel dieses Gesetzes ist es, Schwangerschaftsabbrüche durch Beratung zu vermeiden.“ Der überarbeitete Entwurf definiert nun klare Rechte von Frauen und Männern – immerhin sind letztere zur Hälfte an jeder Schwangerschaft beteiligt. Danach ist es nun Ziel des Gesetzes, „die Aufklärung und Beratung von Männern und Frauen über alle Fragen der Sexualität, Verhütung, [...] und Schwangerschaft zu sichern“. Gleichzeitig sollen Frauen und Männer „durch Aufklärung und Beratung bei der Vermeidung von ungewollten Schwangerschaften“ unterstützt werden.

Die Beratung hat folgerichtig die Aufgabe, Frauen „die nötigen Informationen“ zu vermitteln. Und zwar „in dem Bewußtsein, daß ein Abbruch der Schwangerschaft nur dann mit der Wertordnung des Grundgesetzes vereinbar wäre, wenn die Fortsetzung der Schwangerschaft die Frau schwer belasten würde und ihr daher nicht zumutbar wäre“. Damit orientieren sich die Grünen am Karlsruher Urteil, geben gleichzeitig aber zu verstehen, daß sie dem Urteilsspruch kritisch gegenüberstehen. An anderer Stelle schreibt der Entwurf fest, daß auch „Familienplanungszentren“ zu den anerkannten Beratungsstellen zählen sollen. Das Bundesverfassungsgericht hatte hier eine Einschränkung erwogen, wenn sich Beratung und die Möglichkeit zum medizinischen Schwangerschaftsabbruch unter einem Dach befinden. Vor allem Lebensschützer hatten immer wieder moniert, Pro Familia betreibe solche Zentren nur, um daraus finanziellen Profit zu schlagen. Nun heißt es in dem Entwurf der Grünen: „Die Anerkennung ist einer Beratungsstelle zu versagen, wenn sie materiellen Nutzen aus der Vornahme von Schwangerschaftsabbrüchen“ zieht.

Bei der Reform des Paragraphen 218 soll zweigleisig vorgegangen werden. Parallel zum Gesetzentwurf, mit dem die Grünen Einfluß auf die Verhandlungen um den neuen Paragraphen 218 nehmen wollen, wird die Fraktion am Freitag einen Antrag einbringen, in dem sie betont, daß die Bündnisgrünen grundsätzlich für eine Streichung des Paragraphen sind.

PDS will ersatzlose Streichung des § 218

Die PDS will bei den Verhandlungen zum Abtreibungsrecht offensichtlich nicht mitmischen. Sprecherinnen ihrer Bundestagsgruppe erläuterten, die PDS wolle einen Grundgesetzänderungsantrag einbringen. Dort soll es künftig heißen: „Jede Frau hat das Recht, selbst zu entscheiden, ob sie eine Schwangerschaft austrägt oder nicht.“ Käme es zu einer Verfassungsänderung, was bei den derzeitigen Verhältnissen im Bundestag eher unwahrscheinlich scheint, hätte dies zur Folge, daß der Paragraph 218 ersatzlos aus dem Strafgesetzbuch gestrichen würde. Karin Flothmann