Prüfungsunfähigkeit schnell ansagen

Prüflinge, die nach eigener Ansicht zum Zeitpunkt ihres Examens prüfungsunfähig waren, müssen dies möglichst schnell den Gerichten oder Prüfbehörden anzeigen. Das hat das Verwaltungsgericht gestern entschieden. Anderenfalls würden sie nicht mit dem Argument gehört werden, sie hätten die Prüfung aus gesundheitlichen Gründen nicht ablegen können. Dies gelte insbesondere dann, wenn die Prüflinge zur Zeit des Examens noch gar nichts von ihrer Erkrankung gewußt haben. Auch eine spätere Diagnose müsse unverzüglich, das heißt ohne schuldhaftes Zögern, bekanntgegeben werden, hieß es.dpa