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: Geisterfahrer?

Saarbrücken (dpa) – Der Freiburger Rechtsprofessor Rolf Stürner ist am Mittwoch vom Landtag in Saarbrücken mit Stimmenmehrheit der SPD als Gutachter vor dem Bundesverfassungsgericht zum umstrittenen saarländischen Pressegesetz bestellt worden. Stürner hatte als einziger Sachverständiger bei einer Expertenanhörung im April 1994 den auf Betreiben von Ministerpräsident Oskar Lafontaine (SPD) initiierten Gesetzentwurf positiv bewertet. Die CDU kündigte jetzt ein Minderheitengutachten an.

Den Karlsruher Richtern liegt unter anderem eine Verfassungsbeschwerde der Saarbrücker Zeitung zum Presserecht vor. Nach dem im Juni 1994 in Kraft getretenen Landespressegesetz müssen Gegendarstellungen an gleicher Stelle mit gleicher graphischer und fotografischer Aufmachung gedruckt werden wie der Beitrag, auf den sie sich beziehen. Außerdem dürfen Gegendarstellungen nicht mehr mit einem sogenannten Redaktionsschwanz kommentiert werden.

CDU und Grüne bezeichneten die Bestellung des Gutachters Stürner als „Verschleuderung von Steuergeldern“. Nach den Worten von CDU-Fraktionschef Müller sei Stürner in der Frage der Verfassungsmäßigkeit des Pressegesetzes ein „Geisterfahrer“: Bei der Anhörung habe er den Entwurf zwar verfassungswidrig genannt, trotzdem aber begrüßt.