ZEB: Bildungs-Deputation zu schnell

■ Schulwahl soll schon für 95/96 gelten / ZEB beklagt sich

„Die Dinge laufen an uns vorbei“. Diese Klage erhebt der Zentrale Eltern-Beirat (ZEB) gegenüber Behörde und Politik in der Frage des neuen Schulverwaltungsgesetzes. Während das Gesetz eine verstärkte Beteiligung der Eltern vorsieht, sei diese Vorschrift für das „alltägliche Handeln bedeutungslos.“ Die Elternvertreter fühlen sich von der Bildungsdeputation überfahren, doch die PolitikerInnen rechtfertigen sich mit dem Zeitdruck.

Weder bei den Richtlinien zur gymnasialen Oberstufe noch bei der Umstrukturierung der Bil-dungsbehörde sei das Urteil des ZEB frühzeitig eingeholt worden, hieß es gestern. Neuester Streitpunkt: Die Frage, ob Schulanwahl in der vierten oder erst in der sechsten Klasse stattfinden soll. Am 7.2. hat die Bildungsdeputation das „Ortsgesetz zur Schulstandortwahl in der Stadtgemeinde Bremen“, das die Voraussetzungen für die Schulwahl festlegt, beschlossen und an die Bürgerschaft weitergeleitet. Der Entwurf des Gesetzes war dem ZEB im Dezember zugegangen und dabei war bereits auf die verkürzte Frist hingewiesen worden: Die Bildungsbehörde bat den ZEB, eine Stellungnahme in kürzerer als der gesetzlich vorgesehenen Frist abzugeben. Das allerdings schaffte der ZEB nicht; auf der Sitzung am 7.2. stimmte die Deputation daher über den geänderten Entwurf ab, ohne eine Stellungnahme des ZEB dazu vorliegen zu haben.

„Es geht um die hochbrisante Frage für Eltern und Kinder, ob die Schulwahl bereits nach der vierten oder erst nach der sechsten Klasse erfolgen soll“, meinte Marianne Isenberg, Sprecherin des ZEB. In einer solchen Frage müßten Deputation und Bürgerschaft die Meinung der Eltern hören. Daher forderte sie die Deputation auf, ihren Beschluß zurückzunehmen. „Dieses Vorgehen ist überhaupt nicht akzeptabel“, meinte Isenberg. „Es gibt für diese Eile vielleicht einen politisch begründeten, aber keinen inhaltlich begründeten Zwang.“

Das allerdings sieht Annelene von Schönfeldt, bildungspolitische Sprecherin der FDP, ganz anders: „Die Eile hat nichts mit dem Ende der Ampel und den Neuwahlen zu tun. Wir müssen das Ortsgesetz jetzt beschließen, damit es für die Eltern im Frühjahr bei der Schulwahl Planungssicherheit gibt.“ Jetzt gehe es darum, die Forderungen eines Parlamentsbeschlusses und des neuen Schulgesetzes vom Dezember einzulösen. „Am 6.Juli beginnen die Sommerferien und eigentlich sind wir schon mit dem Februar-Termin spät dran“, meinte von Schönfeldt. „Wenn wir die Entscheidung über das Ortsgesetz jetzt aussetzen würden, gäbe es wieder ein großes Geschrei, weil wir dann nicht rechtzeitig zum neuen Schuljahr mit den Unterlagen für die Schulwahl dienen könnten.“ bpo