Kommentar
: Nicht unfehlbar

■ Kirchenasyl als Verfahrens-Notbremse

Der glückliche Ausgang des Falles Hanna zeigt: Gemeinden beanspruchen beim Kirchenasyl nur sehr vordergründig ein Privileg. Keine Gemeinde hat sich je Illusionen darüber gemacht, Flüchtlinge wirklich auf Dauer verstecken zu können. Es geht um eine Atempause im Verfahren, um den Einzelfall nochmal genau zu prüfen. Das ist bei Hannas geschehen, das hat zu ihrer Anerkennung geführt.

Der Konflikt um das Kirchenasyl ist nur scheinbar der zwischen einer obrigkeitshörigen Verwaltung und einer handvoll gottesfürchtiger Menschen. Denn während die Behörden mit dem altbekannten Argument „keine rechtsfreien Räume“ um sich wirft, haben die ChristInnen mehr auf ihrer Seite als das Bibelwort „Man muß Gott mehr gehorchen als den Menschen“: Nämlich ein gesundes Mißtrauen gegen die Unfehlbarkeit der Bürokratie.

Denn seit dem Asylkompromiß und der de facto Abschaffung der Berufungsinstanz im Asylverfahren wird die Luft für Flüchtlinge immer dünner: Die Ablehnung eines Asylantrags ist kaum noch überprüfbar. Das heißt: Die Behörde beansprucht für sich, fehlerlos zu arbeiten. Da das unmöglich ist, heißt das im Einzelfall: Wo gehobelt wird, da fallen Späne. Genau da ziehen die Kirchenasyl-Gemeinden eine verdienstvolle Notbremse. Denn kaum einer der ChristInnen glaubt heute noch an die Unfehlbarkeit des Papstes. Und an die Unfehlbarkeit der Bürokratie erst recht nicht. Bernhard Pötter