Kirchenasyl hatte Erfolg - Hanna bleibt

■ Bundesamt erkennt syrische Familie Hanna im zweiten Verfahren als politische Flüchtlinge an

Kirchenasyl lohnt sich: Das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge hat jetzt die syrische Familie Hanna als politische Flüchtlinge offiziell anerkannt. Die Familie, die in Bremen nach einem abgelehnten Asylantrag und der Abweisung durch die Gerichte von zwei Bremen-Norder Kirchengemeinden ins Kirchenasyl aufgenommen worden war (die taz berichtete mehrfach) kann damit nach einem siebenjährigen Kampf endgültig legal in Deutschland bleiben. Das teilte der Anwalt der Familie, Armin von Döllen, gestern nach einem Telefonat mit dem Bundesamt mit.

Der Fall der fünfköpfigen Familie hatte immer wieder die Öffentlichkeit bewegt: Der Vater, Gabi Hanna, war als Syrer zwischen die Fronten des Bürgerkriegs im Libanon geraten. Als der syrische Geheimdienst ihn zur Mitarbeit zwang, flüchtete er nach Deutschland. Hier wurde sein erster Asylantrag abgelehnt. Begründung: Zwar habe er mit Repressalien zu rechnen, aber das komme nur von seiner Weigerung, für den Geheimdienst zu arbeiten. Das aber, fand das Bundesamt 1990, sei keine politische Verfolgung.

Nun hat das Amt seine Meinung geändert. „Die Situation in Syrien ist aber immer noch die gleiche“, meint der Anwalt. Geändert hat sich nur der öffentliche Druck und die Informiertheit der Behörde. Für beides sorgte das Kirchenasyl in Bremen. Denn nach der Ablehnung des ersten Asylantrages wiesen auch Verwaltungs- und Oberverwaltungsgericht Bremen die Hannas ab, das Bundesamt lehnte einen Asylfolgeantrag ab. Ein erneuter Antrag an das Bremer Verwaltungsgericht fand ebenfalls keine Gande vor den Augen der Richter. Damit war das Ende der verfahrensrechtlichen Fahnenstange erreicht: Es drohte die sofortige Abschiebung der Familie nach Syrien. In diesem Augenblick öffneten die katholische Gemeinde „Zur Heiligen Familie“ in Grohn und die evangelische Gemeinde Grohn ihre Pforten für die Flüchtlinge. Innensenator van Nispen erklärte unter dem Druck der öffentlichkeit, die Familie werde aus humanitären Gründen nicht abgeschoben.

Eine Verfassungsbeschwerde der Hannas brachte dann wieder Bewegung in den Fall: Nach Intervention des Bundesverfassungsgerichts nahm das Bremer Verwaltungsgericht den Fall wieder auf, änderte plötzlich seine Meinung und wies das Bundesamt an, ein erneutes Asylverfahren einzuleiten. Neue Berichte über die Situation in Syrien, die die Flüchtlingshilfsorganisation INLIA beisteuerte, ließen diese dann ihr Urteil revidieren.

Nach dem glücklichen Ende des Falles zeigten sich gestern alle Seiten erleichtert: „Ich freue mich für die Familie“, meinte die Sprecherin der Innenbehörde, Merve Pagenhardt. „Wir haben alles für sie getan, was wir konnten, aber die Entscheidung liegt beim Bundesamt.“ Neben der Duldung habe Innensenator van Nispen bundesweit immer eine Bleiberegleung für „Altfälle“ wie diesen gefordert. „Wir haben aber auch immer gesagt, daß es Kirchenasyl nicht geben kann.“

Gerade da widersprcht die andere Seite. Adil Lakeberg, Geschäftsführer des Caritas-Verbandes Bremen Nord und an der Kirchenasyl-Aktion beteiligt, betont den Einzelfall: „Der Erfolg macht Mut. Es ging uns um die einzelnen Menschen, die ganz offenkundig an Leib und leben bedroht waren.“ Eine Wiederholung will er nicht ausschließen, jeder einzelne Fall müsse genau betrachtet werden.

Auch der Anwalt der Familie sieht „einen exemplarischen Fall von Kirchenasyl“. Er zeige, wie „unzureichend und geradezu fahrlässig das Asylverfahren ausgestaltet ist. Ohne die m,assive Intervention der Öffentlichkeit, ohne den Schutz des Kirchenasyls und ohne das persönliche Engagement vieler einzelner wären die Hannas nach Syrien abgeschoben worden, in ein Land, wo ihnen Folter und Haft droht, wie das Bundesamt nunmehr festgestellt hat.“ Die Gemeinden hätten die Atempause geschaffen, in der der Fall noch einmal überprüft werden könnte, meint der Anwalt. „Eigentlich sollte das Bundesamt den Gemeinden dankbar sein, daß es von ihnen auf den richtigen Weg gebracht wurde.“

bpo