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■ JustitiaSpeerspitze

Höchstens eine Geldstrafe, so argumentierte Horst Mahler, Verteidiger des angeblichen Immobilienkaufmanns Klaus Speer, habe sein Mandant verdient. Zu verurteilen sei sein Mandant lediglich wegen des unerlaubten Waffenbesitzes und für die Daten, die ihm ein Polizist unerlaubt aus dem Behördencomputer zur Verfügung gestellt habe. Dafür, so der Anwalt in seinem dreitägigen Plädoyer, komme bestenfalls eine Bewährungsstrafe in Frage, da seinem Mandanten durch die mehr als zweijährige Haft erhebliches Unrecht widerfahren sei. Die Staatsanwaltschaft möchte Klaus Speer dagegen für sechseinhalb Jahre hinter Gitter schicken. Sie sieht den als Speerspitze des organisierten Verbrechens bezichtigten Angeklagten der Körperverletzung, des schweren Wuchers, der Nötigung, des illegalen Waffenbesitzes und der Anstiftung zur Preisgabe von Dienstgeheimnissen überführt an. Für Mahler dagegen ist die 526 Seiten starke Anklage gegen den angeblichen „Unterweltkönig“ „krachend zusammengebrochen“. Anwalt Mahler hatte in den vergangenen Wochen mehrfach schwere Vorwürfe gegen das Gericht wegen der Fortdauer der Untersuchungshaft erhoben. Das Urteil wird voraussichtlich in den nächsten Tagen gesprochen. Peter Lerch

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