Anzeige gegen Klink

■ Dienstautofahrt zur Arbeit aber steuerfrei

Der Vorwurf „fortgesetzter Steuerhinterziehung“ wird gegen Bürgerschaftspräsident Dieter Klink in einer anonymen Anzeige erhoben, die in der vergangenen Woche beim Finanzamt Bremen-Ost einging. Hintergrund ist, daß sich Klink zwischen 1971 und 1993 im Dienstwagen am Morgen zu Hause abholen und am Abend wieder nach Hause bringen ließ. Den entsprechenden „geldwerten Vorteil“ dieser privaten Fahrten habe Klink nicht versteuert, heißt es in der Anzeige, die auch der Presse und dem Bund der Steuerzahler zugeleitet worden ist.

„Ich habe nie Zweifel gehabt, daß diese Fahrten steuerfrei sind“, sagt Klink selber zu den Vorwürfen. Berufen kann er sich dabei inzwischen auch auf einen Brief des Bundesfinanzministers Theo Waigel. Im Juli 1994 hatte der gegenüber Bundestagspräsidentin Rita Süßmuth klargestellt, daß „zu den ausschließlich oder nahezu ausschließlich mandatsbedingten (und damit steuerfreien, d.Red.) Fahrten auch die Fahrten zwischen dem Wahlkreis oder der Wohnung des Abgeordneten und dem Sitz des Deutschen Bundestages rechnen“. Diese Auffassung sei mit den obersten Finanzbehörden der Länder abgestimmt, so Waigel.

Das bestätigt auch der für Steuerfragen zuständige Abteilungsleiter beim Bremer Finanzsenator, Dr. Werner Kahrs. Er beruft sich dabei auf das Protokoll einer Besprechung der Einkommensteuer-Referenten der Länder Anfang 1994.

Anders allerdings ist die Situation bei DienstwagenfahrerInnen ohne Abgeordneten-Status. In Bremen sind dies vor allem die Senatoren. Sie müssen tatsächlich den „geldwerten Vorteil“ einer Dienstwagen-Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsplatz versteuern.

Bürgerschaftspräsident Klink tangiert die Frage inzwischen nicht mehr. Denn seit zwei Jahren fährt er nicht mehr im Dienstwagen, sondern wie andere normale Menschen auch mit der Straßenbahn zur Arbeit. Und hat dabei auch noch Spaß. Klink heute: „Ich bedaure sehr, daß ich nicht viel früher auf den ÖPNV umgestiegen bin.“ Ase