Einer könnte bleiben

■ Gerichtliche Auseinandersetzungen um die Kündigungen der „Skandal-Ärzte“

Einer darf noch hoffen, der andere muß endgültig draußen bleiben. So steht es derzeit in den Rechtsstreiten der „Skandal-Ärzte“ Dietrich und Hübener mit der Hamburger Gesundheitsbehörde.

Im Prozeß gegen die fristlose Kündigung des klinischen Leiters des Tropeninstituts, Professor Manfred Dietrich, bot das Arbeitsgericht gestern einen Vergleich an. Der suspendierte Chef der UKE-Strahlentheraphie, Professor Klaus-Henning Hübener, scheiterte dagegen vor dem hamburgischen Disziplinargericht mit dem Versuch, seine Zwangsbeurlaubung aufheben zu lassen.

Hübener wird vorgeworfen, am UKE Krebspatienten mit zu hohen Strahlendosen behandelt zu haben. Die Staatsanwaltschaft ermittelt immer noch wegen des Verdachts auf fahrlässige Tötung und Körperverletzung. Darüberhinaus klagen etwa 30 Ex-Patienten und Angehörige auf Schadensersatz gegen den Mediziner. Die Richter hielten den Verdacht, daß Hübener Gesundheit und Leben von Patienten gefährdet habe, für hinreichend gerechtfertigt – und hoben seine Suspendierung nicht auf.

Dietrich wurde Ende vorigen Jahres vom Dienst suspendiert, weil im Krankenhaus des Tropeninstituts zwischen 1990 und 1992 fünf Malaria-Kranke nach angeblichen Behandlungsfehlern gestorben waren. Nach dem Vorschlag der Arbeitsrichter soll Dietrich bis zur Entscheidung über die Wirksamkeit der von der Gesundheitsbehörde ausgesprochenen Kündigung weiterarbeiten, jedoch nur in Forschung und Lehre. Patienten dürfen von ihm – laut Vergleichsvorschlag – vorerst nicht behandelt werden.

Das Arbeitsgericht kündigte an, am kommenden Dienstag eine Entscheidung zu fällen, wenn sich Arzt und Gesundheitsbehörde nicht zwischenzeitlich einigen.oet