Gnadenfrist für jungen Kurden

■ Halim B. bleibt bis zum 7. März in der Psychiatrie Bremen-Ost

Der 17jährige Kurde Halim B. wird bis 7. März vorerst nicht in die Türkei abgeschoben. Am Donnerstag hatte das Verwaltungsgericht Bremen dem selbstmordgefährdeten Mann diese Gnadenfrist gewährt. Halim B. muß bis dahin in der geschlossenen Psychiatrie des Zentralkrankenhauses Bremen-Ost beliben. Die Abschiebung verhindert hat das Gericht allerdings damit nicht. „Dem Antragsteller wird Gelegenheit gegeben, sich auf die bevorstehende Ausreise einzustellen“, heißt es in dem Urteil. Halim B. solle die Zeit außerdem nutzen, „um Kontakt zu Verwandten in der Türkei aufzunehmen“.

Das versuchen Halim B. und ein Flüchtlingsbetreuer schon seit einem Jahr. Bislang erfolglos. Halims Dorf in der kurdischen Region Bingöl wurde vom türkischen Militär zerstört, seine Familie hat sich zerstreut. 1992 flüchtete der Kurde daher nach Deutschland.

Sein Asylantrag wäre nach Aussagen seines Anwalts, Eberhard Schultz, durchgekommen. Die Polizei hat jedoch gegen den Kurden wegen Drogenhandels ermittelt, was für eine sofortige Abschiebung ausreicht. Er soll einem Drogenabhängigen ein Gramm Heroin angeboten haben. „Halim ist aber nie deswegen festgenommen worden, es wurde nie eine formale Anklage gegen ihn erhoben“, sagt Schultz. Er vermutet, daß das zuständige Ausländeramt den politisch aktiven Mann loswerden wollte und will.

Das Bündnis „Bremer Aufruf gegen Abschiebung“ hat gestern zusammen mit Helga Trüpel, Senatorin für Ausländerintegration, anderen Grünen PolitikerInnen und der SPD-Landesvorsitzenden Tine Wischer gefordert, ein rechtsstaatliches Verfahren gegen Halim B. anzustrengen. Nur so kann er seine Unschuld beweisen und hat eine Chance in Deutschland zu bleiben. In einem ähnlichen Fall, hatte sich erst kurz vor der Abschiebung eines Kurden seine Unschuld herausgestellt.

Anwalt Schultz meint zudem, daß der Minderjährige unter internationale Schutzabkommen für jugendliche Abschiebehäftlinge fällt. Die schreiben vor, daß die abgeschobenen Jugendlichen in dem dortigen Land genauso gut betreut und versorgt werden, wie hier. „Wenn Halim in Istanbul landen sollte, hat er kein Geld, kein Obdach und keine Verwandten“, sagt Schultz. ufo