Mielke verhandlungsfähig

■ Das Bundesverfassungsgericht lehnt Erich Mielkes Beschwerde ab

Berlin (taz) – Erich Mielke ist verhandlungsfähig. Das Bundesverfassungsgericht hat in einem gestern veröffentlichten Beschluß eine Beschwerde des ehemaligen Chefs der Staatssicherheit der DDR gegen einen entsprechenden Entscheid des Bundesgerichtshofs (BGH) zurückgewiesen. Die Revisionsverhandlung in Sachen Mielke kann nun am morgigen Mittwoch vor dem Berliner Strafsenat des BGH beginnen.

Der BGH hatte in seinem Beschluß befunden, daß Mielke für eine Revisionsverhandlung vor dem Berliner Kammergericht hinreichend verhandlungsfähig sei. Für eine Revision, so die Richter, würde es genügen, wenn der Angeklagte verstünde, daß zu seinen Gunsten ein Rechtsmittel eingelegt würde. Darüber hinaus brauche er nicht verhandlungsfähig sein, da eine Revision nur eine Rechtsinstanz sei, also die Anwälte die eigentliche Arbeit täten. Diese Auffassung teilten die Verfassungsrichter im wesentlichen. Ein Verstoß gegen die Menschenwürde Mielkes läge nicht vor. Mielke werde nicht als bloßes Objekt des Strafverfahrens behandelt, wenn er bei der Wahrnehmung seiner Rechte wegen intellektueller, psychischer oder körperlicher Beeinträchtigungen auf die Hilfe seiner Anwälte angewiesen sei.

Mielke war vor dem Berliner Landgericht wegen der Ermordung zweier Polizisten im Jahr 1931 zu sechs Jahren Haft verurteilt worden. Ein anderes Verfahren gegen ihn wegen der Tötungen an der innerdeutschen Grenze wurde im letzten Jahr wegen Verhandlungsunfähigkeit eingestellt. Vor dem Berliner Landesverfassungsgericht ist eine weitere Beschwerde Mielkes anhängig, mit der seine Haftunfähigkeit festgestellt werden soll. AJ