Erstes Kind: 200 Mark?

■ Annäherung in der Koalition beim Familienleistungsausgleich

Bonn (dpa) - In dem Streit um eine staatliche Unterstützung von Familien, scheinen sich die Bonner Koalitionsparteien näher zu kommen. Laut dem familienpolitischen Beauftragten der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Walter Link, zeichne sich ab 1996 eine Erhöhung des Beitrages für das erste Kind von monatlich derzeit 70 auf 200 Mark ab, die sich jedoch aus Kinderfreibetrag, Kindergeld und bei Geringverdienern zusätzlich aus Kindergeldzuschlag zusammensetzen sollen. Damit werde vorerst am dualen System von Kinderfreibetrag und Kindergeld festgehalten. Allerdings müßten für die Jahre 1997 und 1998 „neue Pakete geschnürt werden“. Morgen wollen die Unionsfraktion auf einer Sondersitzung eine gemeinsame Position suchen. Laut FDP- Fraktionschef Hermann Otto Solms geht es darum, den Freibetrag so anzuheben, daß das Existenzminimum eines Kindes steuerfrei gestellt wird. Das Kindergeld müsse dann entsprechend erhöht werden. Nach Berichten der Westfälischen Rundschau und dem Kölner Sonntags-Express soll ab 1996 der steuerliche Kinderfreibetrag von derzeit 4.104 Mark auf rund 5.000 Mark angehoben werden. Und von 1997 oder 1998 an, solle dann das steuerfreie Existenzminimum für jedes Kind auf 6.264 Mark erhöht werden. Zugleich solle das Kindergeld für Familien mit geringem Einkommen aufgestockt werden. Bei der Sondersitzung soll den Abgeordneten ein abgestimmter Vorschlag unterbreitet werden. Dieser sehe auch Erhöhungen beim Kindergeld für das zweite (bisher 130 Mark) und für alle weiteren (220 bzw. 240 DM) Kinder vor. 1996 bleibe es aber beim vereinbarten Volumen von sechs Milliarden Mark.