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■ MediaBazaarSat.1 muß blechen

Ludwigshafen (dpa) – Rund 100.000 Mark Bußgeld muß SAT.1 wegen zu langer Werbeunterbrechungen während eines Spielfilms zahlen. Weil der Sender während des Films „Der mit dem Wolf tanzt“ in der Zeit zwischen 21.00 und 22.00 Uhr zwei Werbeblöcke von zusammen 13 Minuten und 11 Sekunden Länge gesendet hat, verhängte die rheinland-pfälzische Landeszentrale für private Rundfunkveranstalter (LPR) das Strafgeld. Gesetzlich erlaubt sind innerhalb einer Stunde nur zwölf Minuten Werbezeit. Damit soll, so die LPR, verhindert werden, daß die Zuschauer zu Programmzeiten, die für die Sender am lukrativsten sind, einer unbegrenzten Werbeflut ausgesetzt werden.

Außerdem beschloß die LPR, die offenen Kanäle in Rheinland- Pfalz von 1996 bis zum Jahr 2.000 mit rund 20 Millionen Mark zu fördern. In dem Bundesland gibt es derzeit 20 offene Kanäle, über die Privatpersonen Sendungen verbreiten können. In diesem Jahr sollen vier weitere eine Sendeerlaubnis bekommen.

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