Bremen hinterher

■ Abschiebestopp: Senat entschlußlos

Gnade hat gestern Innensenator van Nispen gezeigt: Der 17jährige Kurde Halim B., dessen Abschiebung am 17.2. wegen eines Selbstmordversuchs ausgesetzt worden ist, wird erst dann abgeschoben, wenn ein Gerichtsverfahren den Vorwurf „Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz“ nachgewiesen hat. Das bestätigte van Nispen gestern schriftlich. Ein Erfolg von öffentlichem Protest, auch von seiten der Ausländersenatorin. Ein Einzelfall.

Denn ansonsten kommt Innensenator Friedrich van Nispen der Senatorin für Ausländerintegration, Helga Trüpel, in nichts entgegen. Sie will, daß sich das Land Bremen der Initiative der Länder Schleswig-Holstein und Sachsen-Anhalt anschließt; diese fordern, daß der Bundesrat auch ohne Zustimmung des Bundesinnenministers einen unbefristeten Abschiebestopp erlassen kann. VanNispen will nur tun, was Innenminister Kanther erlaubt. Jetzt hat man sich geeinigt, daß Bremen sich erst dann entscheidet, wenn die Ausschüsse des Bundesrates beraten haben.

Völlig uneins sind sich die beiden für AusländerInnen zuständigen SenatorInnen jedoch in der Frage des Abschiebestopps für einzelne Volksgruppen – ein Bundesland kann nämlich sehr wohl Abschiebestopps im Einzelgang erlassen, wenn auch nur für sechs Monate. Trüpel würde zum Beispiel gern Albaner aus dem Kosovo, Flüchtlinge aus Togo, Zaire und Liberia schützen. Van Nipsen hält das nicht für notwendig.

Bislang setzte er sich damit durch. Nun aber hat die Ausländersenatorin erreicht, daß erstmals nicht das federführende Ressort, das Innenressort, alleine entscheidet, sondern die gesamte SenatorInnenschar abstimmen soll über Abschiebestopps. Nächsten Dienstag müssen sie sich bekennen.

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