Mietenpolitik

■ betr.: „Nagel hat gekniffen“ (Ein Gespräch zwischen zwei Sozi aldemokraten über SPD und Wohnungspolitik), taz vom 4./5. 3. 95

Da trotz breiter Berichterstattung über die Mieterveranstaltung in der Gethsemanekirche offensichtlich keine Zeile mehr frei war für die von mir dort vorgetragene SPD-Position, suche ich das Mittel des Leserbriefes, um dies nachzutragen:

1. und am wichtigsten war mir die Forderung, daß im Gesetzentwurf eine Kappungsgrenze bei Wiedervermietung enthalten sein muß. Anderenfalls ist die Vorlage aus Sicht der SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus nicht zustimmungsfähig. Dies habe ich Herrn Bundesminister Töpfer sehr deutlich mit auf den Weg gegeben.

2. ist unbedingt notwendig, daß das bisher auslaufende Wohngeldsondergesetz fortgeführt und angepaßt wird.

3. habe ich die Übergangsfrist von zweieinhalb Jahren als zu kurz kritisiert und auf die Übergangsdauer der Westberliner Regelung hingewiesen.

4. habe ich deutlich gemacht, daß es bisher Ziel der SPD Berlin gewesen ist, das Miethöhegesetz so zu ändern, daß es wirklich ein „soziales Mietrecht“ wird. Bisher ist dies nur eingeschränkt der Fall.

5. habe ich auf die Frage eines Bürgers darauf aufmerksam gemacht, daß es den städtischen Wohnungsbaugesellschaften bisher noch nicht gelungen ist, Gewinne aus den Wohnungsmieten zu erwirtschaften. Am Beispiel der Wohnungsbaugesellschaft Mitte (W.B.M.) habe ich dargelegt, daß zum Beispiel 1994 der Eigenanteil an den Ausgaben für Modernisierung plus Instandsetzung die Einnahmen aus Wohnungsmieten weit übersteigt.

Wenn also die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vorlegt, der eine akzeptable Kappungsgrenze für die Fälle der Wiedervermietung vorsieht, wird sich die Berliner SPD der Zustimmung im Bundesrat nicht entziehen. Ohne eine solche Kappungsgrenze wäre bereits der Start in das Vergleichsmietensystem zu Lasten der Mieterinnen und Mieter mißglückt. Otto Edel,

baupolitischer Sprecher

der SPD-Fraktion

im Abgeordnetenhaus