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■ MielkeHeute Urteil

Berlin (AFP) – In der Revisionsverhandlung gegen den einstigen Stasi-Chef Erich Mielke um die Polizistenmorde von 1931 vor dem Bundesgerichtshof (BGH) hat die Verteidigung gestern mit mehreren Anträgen auf Einstellung des Verfahrens gedrängt. Die Anwälte des 87jährigen sagten, die vom Landgericht Berlin im Oktober 1993 verhängte sechsjährige Haftstrafe wegen Mordes sei nicht haltbar, weil weder Heimtücke noch niedere Beweggründe für die Tat in Betracht kämen. Denkbar sei daher allenfalls eine Verurteilung wegen Totschlags. Die Bundesanwaltschaft bekräftigte den Mordvorwurf gegen Mielke und verwies auf das DDR-Strafgesetzbuch, das für dieses Delikt eine Mindeststrafe von zehn Jahren vorsehe. Mielkes Anwälte vertraten auch die Auffassung, die Verwahrung der Ermittlungsakten aus den dreißiger Jahren durch sowjetische Behörden seit 1947 habe die Verjährungsfrist nicht ruhen lassen. Abgelehnt wurde ein Befangenheitsantrag der Verteidigung gegen einzelne Richter. Der BGH verkündet heute sein Urteil.

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