Bundeswehreinsätze

■ betr.: „Debatte weggedrückt“ (Die Bundeswehr plant den ersten Kampfeinsatz der Nachkriegszeit – derweil drückt sich der Bundestag vor einer dafür nötigen gesetzli chen Regelung), „Die üble Logik der Einzelfallprüfung“, taz vom 6. 3. 95

Die Haltung der SPD – auch meine eigene Haltung – zu Bundeswehreinsätzen außerhalb der Landes- oder Bündnisverteidigung wird in beiden Beiträgen nicht korrekt wiedergegeben. Für die SPD kommt die Beteiligung der Bundeswehr nur an friedenserhaltenden Einsätzen (also kein Kampfauftrag aufgrund eines Mandats der Vereinten Nationen und vielleicht eines Tages der OSZE) in Frage. Nur auf solche Einsätze bezieht sich die Diskussion über die Maßstäbe der vom Verfassungsgericht verlangten Prüfung und Entscheidung jedes Einzelfalles durch den Bundestag. Unbestreitbar ist, daß wir uns in einem Dilemma befinden: es gibt die moralisch begründete Position, die Beteiligung an Einsätzen in solchen Ländern auszuschließen, die unter der deutschen Aggression gelitten haben. Es gibt weiter die ebenfalls moralisch begründete Auffassung, gerade dort müsse geholfen werden. Diese beiden Positionen können nicht miteinander versöhnt werden, sie schließen sich aus. Vor diesem Hintergrund habe ich die Überlegung angestellt, ob es gleichwohl einen Maßstab für den zur Entscheidung aufgerufenen Außenpolitiker geben könnte. Wenn also alle an einem Konflikt Beteiligten die deutsche Mitwirkung an einem peace-keeping-Einsatz wünschen (wobei dies, wie Mostar zeigt, keineswegs immer eine militärische Mitwirkung sein muß), dann sollte dies ein Element in der notwendigen Einzelfallprüfung sein.

Völlig anders stellt sich die Lage dar, wenn es um peace enforcement (also Kriegführung) oder um einen Einsatz unterhalb dieser Schwelle, aber ohne UNO-Mandat gehen sollte. Hier wird die Antwort der SPD entsprechend ihrer Grundsatzposition nur Nein lauten können. Ich sehe hier auch keinen Veränderungsbedarf in der SPD- Position, ganz im Gegenteil: sie entspricht der tatsächlichen Weltlage und der Erkenntnis, daß Kriege keine Probleme lösen. Um jede mögliche Unklarheit auszuräumen: die Nato ist nach meiner Überzeugung über den Bündniszweck hinaus nicht zum militärischen Handeln in eigener Verantwortung legitimiert. Das Gewaltmonopol liegt bei der UNO, und auch peace keeping ist ein Instrument, das sich aus den spezifischen Aufgaben und Verantwortungen der UNO ergibt. Wenn die Nato peace keeping oder gar peace enforcement aus eigenem Recht betreiben will, stößt sie in Deutschland eindeutig an die vom Verfassungsgericht gesetzten Grenzen. Aber auch wenn die Nato ihre künftige Rolle als „Schwert der UNO“ bestimmen wollte, sehe ich große Probleme voraus, und zwar speziell für Deutschland – Probleme, die sich aus der Integration der Bundeswehr in die Nato- Struktur zwangsläufig ergeben müssen. Um zu verhindern, daß aus der integrierten Streitkräftestruktur bündnispolitisch ein Zwang zur Beteiligung an Maßnahmen entsteht, die außen- und sicherheitspolitisch abzulehnen sind, dürfen entsprechende Ambitionen der Nato nicht gefördert werden. Günter Verheugen, Bundesge-

schäftsführer der SPD, Bonn