Deserteure rehabilitieren

■ 50 Jahre nach Kriegsende fordert der Bundestag Aufhebung der NS-Urteile

Bonn (dpa) – Deserteure, Kriegsdienstverweigerer und „Wehrkraftzersetzer“, die von der NS-Militärjustiz verurteilt wurden, sollen nach dem Willen des ganzen Bundestages rehabilitiert und entschädigt werden.

In der Debatte über Anträge von SPD und Bündnis 90/ Die Grünen wandten sich Abgeordnete von CDU/CSU und FDP gestern allerdings dagegen, die Militärrichter insgesamt zu verdammen. Der CDU-Abgeordnete Rupert Scholz warnte vor einer pauschalen Verurteilung. Auch unter den Militärrichtern des Zweiten Weltkrieges habe es Widerstandskämpfer gegeben.

Die SPD-Abgeordnete Herta Däubler-Gmelin verwies dagegen darauf, daß die Militärjustiz völlig der Verfügbareit des NS-Regimes unterlegen habe und rund 20.000 Todesurteile vollstrecken ließ. Bei ihren Urteilen habe es sich also generell um Unrecht und nur in manchen Einzelfällen auch um Recht gehandelt. Der Grünen-Abgeordnete Volker Beck forderte, daß die Urteile gegen Kriegsdienstverweigerer, Deserteure und „Wehrkraftzersetzer“ ohne weitere Einzelfallprüfung für nichtig erklärt werden und die Opfer alle Rechte von NS-Verfolgten auf Entschädigung und Unterhalt erhalten.

Der PDS-Abgeordnete Gerhard Zwerenz, selbst ein Wehrmachtsdeserteur, erinnerte daran, daß die Opfer der Militärrichter bis heute als vorbestraft gelten, während Täter wie der ehemalige Marinerichter und baden-württembergische Ministerpräsident Hans Filbinger (CDU) nach dem Kriege eine neue Karriere machten. Die Entschädigungsregelungen sollen in Ausschußberatungen formuliert werden.