Scheiße 2000

Schleswig (dpa) – Die Bahn hat im „Fäkalienprozeß“ eine zweite Prozeß-Schlappe einstecken müssen. Bei dem Streit geht es um die Zulässigkeit des „Fäkalien-Regens“ aus Zugtoiletten von der Brücke über dem Nordostseekanal auf das Grundstück eines Antiquitätenhändlers. Das OLG Schleswig wies gestern in zweiter Instanz die Berufung der Bahn zurück: „Die Deutsche Bahn AG hat durch geeignete Maßnahmen bis spätestens zum 31. März 2000 zu verhindern, daß durch die Benutzung der Zugtoiletten während der Überfahrt über die Eisenbahnbrücke in Hochdonn dem Grundstück des Klägers Fäkalienfeinstpartikel und Toilettenpapier zugeführt werden.“ Gegen das Urteil kann die Bahn beim Bundesgerichtshof Revision einlegen.