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Hessischer Abschiebestopp ungültig

■ Verwaltungsgerichtshof gegen Verlängerung des Abschiebestopps für Kurden / Urteil ohne große Folgen

Kassel (taz/dpa) – Kurden aus der Türkei genießen derzeit in Hessen keinen generellen Abschiebeschutz mehr. Ein vom hessischen Innenminister verfügter Abschiebestopp ist nicht mehr gültig, entschied jetzt der hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH), da dafür das notwendige Einvernehmen des Bundesinnenministers fehle. Hessen hatte im Februar dieses Jahres den Abschiebestopp für türkische Kurden bis zum 31. März verlängert, während der Bundesinnenminister nur eine Frist bis zum 15.3. gelten lassen wollte. Die Verlängerung des Abschiebeschutzes in Hessen über den 15. hinaus sei jedoch unwirksam, entschieden die Richter. In Zukunft müßten nun die Gerichte in jedem Einzelfall prüfen, ob einer Abschiebung in die Türkei Hindernisse im Weg stünden.

In der Praxis wird die Gerichtsentscheidung für in Hessen lebende Kurden kaum Auswirkungen haben. Auch ohne einen generellen Abschiebestopp ist eine Abschiebung eher unwahrscheinlich, denn schon im November hat der hessische Innenminister die Angelegenheit zur Chefsache erklärt. Die Ausländerbehörden wurden angewiesen, den Innenminister über jede geplante Abschiebung abgelehnter kurdischer Asylbewerber zu informieren und seine Zustimmung einzuholen. Und die dürfte der Minister, der selbst den nun gekippten Abschiebestopp verfügt hatte, auch nach der gestrigen Entscheidung schwerlich erteilen. Der Richterspruch ist zwar die erste Gerichtsentscheidung nach der Aufhebung des Abschiebestopps durch den Bundesinnenminister letzten Mittwoch. Die Richter äußern sich aber nicht zu dem Argument, das etliche SPD-regierte Bundesländer geltend machen. Sie argumentieren, durch den bundesweiten Abschiebestopp im Dezember habe Minister Kanther eine neue rechtliche Situation geschaffen. Diese erlaube den Ländern nun, weitere sechs Monate ohne Zustimmung des Bundes Abschiebungen für Kurden auszusetzen. Vera Gaserow

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