Mit der Gerechtigkeit auf Du und Du
: Grunau nicht verantwortlich

■ Warum selbst Subventionsbetrug nicht strafbar sein muß

Gut 30 Millionen hat die bremische Wirtschaftsförderung auf dem AG „Weser“-Gelände seit der Mitte der 80er Jahre in den Sand gesetzt bei dem Versuch, hier ein Zentrum für den Großanlagenbau zu schaffen. Im Februar 1995 bewilligten die Wirtschaftsförder-Ausschüsse eine erste Rate von 10 Millionen, um die Altlasten und auch die alten Fehlentscheidungen zu korrigieren. Im Zentrum des Geschehens - neben der Wirtschaftsbehörde - der Unternehmer Grunau.

Wegen Subventionsbetruges von 223.606 Mark sollte er am Dienstag früh vor Gericht stehen. Der Unternehmer Grunau hatte eine Investitionszulage beantragt für gebrauchte Wirtschaftsgüter. Investitionszulagen gibt es aber nur für neuwertige Wirtzschaftsgüter. Durch ein Strafanzeige fiel der Schwindel auf. Das kostete damals den findigen Unternehmer Grunau nichts - die bremischen Wirtschaftsförderer hatten zugesagt: Wenn die Gelder als Investitionszulage aus Bonn nicht fließen, sollen sie als „Investitionszuschuß“ aus bremischen Landesmitteln gezahlt werden. „In gleicher Höhe entsteht damit ein Anspruch an den Senator für Wirtschaft...“ konnte 1991 Grunaus Steuerberater, die „Fides“-Treuhandgesellschaft, bestätigen.

Für den Staatsanwalt war die Sache nicht erledigt - versuchter Subventionsbetrug bleibt versuchter Subventionsbetrug. Jahrelang ermittelte er weiter, 1995 endlich sollte es zu einer Anklage kommen. Unmittelbar vor dem Termin nun wird der Prozeß abgesagt - wegen „geringfügiger Schuld“ (§ 153a) wird das Strafverfahren gegen die Zahlung einer Geldbuße eingestellt.

Zweifelsohne sind die 223.606 Mark gegen die 30 Millionen Peanuts. Im Verhältnis zu anderen Vorwürfen, mit denen sich Amtsrichter beschäftigen, aber immerhin eine stolze Summe. Die Einstellung des Verfahrens werde erwogen, so erklärt der Sprecher der Staatsanwaltschaft, von Bock und Polach, weil der Angeklagte Grunau unmittelbar vor der Verhandlung mitgeteilt habe, daß nicht er den falschen Investitionszulagen-Antrag gestellt habe, sondern jemand anderes in seinem Auftrag. Dies sei kein Untergebener gewesen, erläutert von Bock - Grunau also nicht unmittelbar verantwortlich.

Nach der Lage der Dinge dürfte der Beauftragte der Steuerberater, die Fides-Treuhand-Gesellschaft gewesen sein. Da aber Grunau unterschrieb hat, ist so richtig verantwortlich für den versuchten Subventionsbetrug - niemand. K.W.